Im Kfz-Handel stößt das Urteil des Wiener Kartellgerichts erwartungsgemäß auf ein sehr positives Echo. Die Richter haben festgestellt, dass Peugeot Austria gegen das Verbot des Marktmachtmissbrauchs verstößt.
„Vom Grundsatz her ist es einäußerst begrüßenswerter gerichtlicher Beschluss, die Details wird man noch analysieren müssen. Es ist eine sehr gute Sache, dass endlich mal ein Margensystem komplett bewertet wurde“, sagt Herbert Kirst, Geschäftsführer des Verbands der Peugeot-Partner Deutschlands. „Wir haben es endlich mal amtlich, dass ein Importeur viele– von uns schon seit Langem monierte -Regelungen, dienicht zielführend und überdiesintransparent sind, zu Lasten des Handels eingeführt hat.“
Kirst rechnet damit, dassder Beschluss des Oberlandesgerichts WienSignalwirkung hat und richtungsweisend ist, weit über die Grenzen hinaus. „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, resultiert daraus natürlich ein Handlungsbedarf auch für uns in Deutschland.
Damit ist er nicht allein. Für den Kfz-Handel kommt das Urteil äußerst gelegen, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Denn die Zukunft des Automobilvertriebs in Europa wird in den nächsten Monaten in Brüssel verhandelt.