Amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (ÜO) sind für die Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU) bei Kraftfahrzeugen zuständig. Deren Prüfingenieure führen die HU in Autohäusern, Werkstätten und bei Serviceketten durch.
Bei der Preisgestaltung dieser Leistungen besteht nur ein geringer Spielraum. Denn die jeweilige ÜO muss bei der zuständigen Behörde ein Entgelt für die HU anzeigen – und der angezeigte Betrag darf nicht unterschritten werden (Nr. 6.3 der Anlage VIII b zur StVZO).
Im vorliegenden Fall lagen die vom TÜV Rheinland und Dekra bei der Behörde angezeigten Entgelte bei 109,30 Euro bzw. 109,50 Euro. Die von der Servicekette Autoplus AG mit Sitz in Wolfsburg angebotenen 89 Euro für eine HU unterschritten diese Beträge also deutlich.Solche Sonderpreise stellen laut Wettbewerbszentrale eine gravierende Benachteiligung derjenigen Mitbewerber dar, die sich sich regelkonform verhalten. Denn die Fahrzeughalter gehen dorthin, wo der günstigste Preis geboten wird.