Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown bis zum 28. März grundsätzlich weiterzuführen, zugleich aber erste Lockerungsschritte einzuleiten. Je nach Inzidenzzahl können Autohäuser ab 8. März wieder für Kunden öffnen, zumindest eingeschränkt.
Für den Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) reichen die Maßnahmen nicht aus. „Da sich die Inzidenzzahlen täglich ändern, sind diese Regelungen weder für die Kunden noch für die Betriebe berechenbar“, sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Ohne den täglichen Blick auf die aktuellen Inzidenzzahlen kann ich gar nicht entscheiden, ob mein Betrieb jetzt teilweise oder ganz öffnen darf.“ Bei mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten werde es dann völlig unübersichtlich. „Auf diese Weise lässt sich das notwendige wirtschaftliche Aufbruchsignal nicht erzeugen.“
Der Verband stößt sich vor allem daran, dass andere Einzelhändler wie Gartenmärkte wesentlich mehr dürfen. „Wir können nicht nachvollziehen, warum unsere großzügig dimensionierten Autohäuser mit ihren erprobten Hygienekonzepten jetzt nicht sofort wieder bundesweit öffnen dürfen, wie es etwa den Gartenmärkten erlaubt wird“, so der ZDK-Präsident.