Der Kfz-Handel ächzt unter der Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen. Es sei höchste Zeit, dem Handel eine verbindliche Perspektive zur Wiedereröffnung für die Zeit nach dem 7. März zu geben, forderte Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). "Wir hatten uns eine Öffnungsperspektive für das wichtige Frühjahrsgeschäft unter Berücksichtigung der vergleichsweise sehr geringen Infektionsgefahr in Autohäusern erhofft."
Denn für die Händler wird es zunehmend schwierig, ausreichend Auftragseingänge zu generieren. "Die Umsätze fehlen uns nicht nur jetzt, sondern in den kommenden Monaten", sagte Karpinski. Der ZDK fordere daher die Bundesregierung auf, die bisher bis zum 30. Juni 2021 befristeten Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, wie etwa die Überbrückungshilfe III, das KfW-Sonderprogramm 2020 und den KfW-Schnellkredit 2020, auf die zweite Jahreshälfte 2021 auszudehnen.
Ansgar Klein, Geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK), fordert einen differenzierten Umgang mit den Maßnahmen. Das sorge für Nachvollziehbarkeit und Verständnis. "Wir sind überzeugt, dass es möglich ist, sich auf einen Maßnahmenplan in Verbindung mit einem Logarithmus zu einigen, der wirkungsvoll und nachvollziehbar ist und von allen Beteiligten mit größerer Überzeugung getragen wird", so Klein. Das sei nämlich inzwischen nicht mehr der Fall, sonst wären die Infektionszahlen wesentlich niedriger. Er fordert einen runden Tisch mit Vertretern aller betroffenen Kreise.