Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 14. November 2018 (Az: XI R 16/17) entschieden, dass Garantiezusagen nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Fahrzeugpreis dazugehören, sondern eine eigenständige Leistung darstellen. Gute Nachricht: Diese Leistung wäre dann umsatzsteuerfrei.
Die schlechte Nachricht war, dass sie stattdessen der Versicherungssteuer unterliegt. Das hat zur Folge, dass sich alle Gebrauchtwagenhändler, die Autos mit Garantiezusage verkaufen, als Versicherungsunternehmen registrieren müssen.
Die ursprüngliche Umstellungsfrist war 30. Juni 2021 (BMF 11.5.2021), sie wurde dann erstmal bis Jahresende 2021 verlängert (BMF 18.6.2021). Nun erfolgte mit BMF-Schreiben vom 18.10.2021 eine nochmalige Verlängerung bis 31.12.2022.
Nächstes Jahr bleibt also alles beim Alten – es sei denn, Sie wollen sich freiwillig für die Versicherungssteuer registrieren.
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