Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen nutzt, einen geldwerten Vorteil von einem Prozent des Listenpreises versteuern. Bei reinen Elektroautos und Plug-In-Hybriden soll es nach dem Willen der Bundesregierung vom 1. Januar 2019 nur noch die Hälfte sein, also 0,5 Prozent. Die Beratungsgesellschaft PwC rechnet in einer Analyse zu den Auswirkungen des Gesetzes mit einer enormen Steigerung der Nachfrage für E-Autos – sieht aber gerade deutsche Hersteller dadurch unter Druck.
Viele heimischen Autobauer hätten ihre Elektro-Strategie aus technischen Gründen stark auf SUVs ausgerichtet, da sich Batterien für den E-Antrieb hier leichter einbauen lassen als bei kleineren Fahrzeugen. Doch diese seien bei vielen Unternehmen wegen ihrer schlechten CO2-Bilanz in der Verbrenner-Variante als Dienstwagen gar nicht vorgesehen – auch nicht in der Variante als Plug-In-Hybrid. "Das heißt, Nachfrage und Angebot passen in Deutschland noch nicht zueinander", sagt PwC-Autoexperte Felix Kuhnert. Die Dienstwagenvorschriften in vielen Unternehmen und Leasinggesellschaften müssten jetzt schnell geändert werden. Dabei seien auch weitere technische und steuerliche Aspekte zu beachten, wie zum Beispiel für das Laden am Wohnort.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern - für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern - für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben.