Automobilhersteller müssen die Reparatur- und Wartungsinformationen auch für ältere Fahrzeuge zur Verfügung stellen, können dafür jedoch Gebühren verlangen. Mit seiner Entscheidung (Vorabentscheidungsverfahren C 390/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehr Licht in den Umgang mit Daten gebracht, die für Teilehändler und Dienstleister von entscheidender Bedeutung sind.
Geklagt hatten der ADPA European Independent Automotive Data Publishers, ein internationaler Verband ohne Gewinnerzielungsabsicht, und der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA), gegen Autobauer PSA (Peugeot) vor dem Landgericht Köln, das den EuGH angerufen hat. In der Kritik der Verbände standen die Zugangsgebühren zu den Informationen.
Der EuGH kam zu dem Urteil, dass Fahrzeughersteller mit den von ihnen erstellten Reparatur- und Wartungsinformationen Geld verdienen dürfen. „Das Urteil ist ein großer Erfolg, nicht nur für unsere Mandanten, sondern für alle Fahrzeughersteller, die in Europa Kraftfahrzeuge vertreiben“, sagte Dominik Wendel von der Kanzlei Noerr, die den Automobilhersteller vertreten hat. So könnten die Hersteller die Informationen profitabel vermarkten und müssten diese nicht quasi zum Selbstkostenpreis zugänglich machen.