Noch immer sind in Europa Zehntausende von Klagen enttäuschter Kunden anhängig, die ein Auto des VW-Konzerns mit manipuliertem Dieselmotor gekauft haben und es nun zurückgeben wollen. Sie sehen sich getäuscht, weil ihre Fahrzeuge nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten haben und zudem im Zuge des Skandals massiv an Wert verloren haben. VW sieht die Klagen als unbegründet an, weil durch die Software-Updates die Schadstoffemissionen verringert worden seien. Trotzdem gibt es bereits mehrere Urteile, die den Kunden Recht geben.
Ein Richter am Landgericht Erfurt will nun nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, ob Kunden im Falle einer Rückgabe eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Bei hohen Laufleistungen kann das bedeuten, dass der Kunde deutlich weniger Geld zurückbekommt als er für das Fahrzeug bezahlt hat.