Check24 hat auf die Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale Mitte Dezember 2020 mit einer Unterlassungserklärung reagiert. Dies berichtet die Wettbewerbszentrale, die das Portal wegen irreführender Werbung für angeblich erfolgreiche Dieselklagen abgemahnt hatte.
Verschiedene Behauptungen wie "immer mehr Gerichte sprechen BMW-Kunden ... eine Entschädigung zu" und "... haben sich auch der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof auf die Seite der Verbraucher gestellt" muss Check24 künftig unterlassen.
Dies gilt auch für den Hinweis, dass die Inanspruchnahme der beworbenen Leistungen zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller BMW für den Verbraucher "ohne Kostenrisiko" sei und "sehr gute Erfolgsaussichten" bestünden.