Im konkreten Fall wurden E-Scooter in Werbeslogans mit folgenden Aussagen angepriesen: Deine neue Mobilität – TÜV-zertifizierter E-Scooter – E Scooter Test: Toll, preisgünstig und mit TÜV Zertifikat – Ein preisgünstiger, toll ausgestatteter E Scooter mit TÜV Zertifikat – TÜV Zertifikat signalisiert, dass höchste Qualitäts- und Sicherheitsansprüche gewährleistet werden. In den entsprechenden Videoclips wurden die E-Scooter vorgestellt – ebenfalls unter Verweis auf die TÜV-Zertifizierung.
Unterschlagen wurde dabei allerdings die Tatsache, dass lediglich ein Modell aus der E-Scooter-Modellpalette des Anbieters über eine Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit durch einen TÜV verfügte. "Eine solche Prüfung rechtfertigt aber nicht die pauschalen Werbeaussagen", urteilt die Wettbewerbszentrale.Potenzielle Käufer würden dadurch "in grober Weise irregeführt", weil sie den Eindruck gewinnen, die E-Scooter dieses Herstellers seien im Ganzen geprüft und zertifiziert worden. Tatsächlich aber ist die elektromagnetische Verträglichkeit nur ein kleiner Ausschnitt einer Produktprüfung. Außerdem war zum Zeitpunkt der Werbung nur ein einziges Fahrzeug vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen.