Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig den Weg für Fahrverbote in den Städten frei gemacht. Die Kommunen können nun Einfahrtbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge erlassen, ohne dass es dafür einer bundeseinheitlichen Regelung wie etwa einer Blauen Plakette bedürfe, argumentierte der Richter – und folgte damit der Haltung beispielsweise des Verwaltungsgerichts Stuttgarts, gegen das Baden-Württemberg mit der Sprungrevision vorgegangen war. Nun ist klar: Ein einfaches Verbotsschild mit Zusatzinformation ist ausreichend, um die ausgeschlossene Fahrzeuggruppe zu kennzeichnen.
Doch bevor nun alle Dieselfahrer ihre Autos auf den Schrottplatz fahren, sollten sie die Folgen gelassen abwarten. Denn das Urteil ist das eine, die Umsetzung aber etwas ganz anderes. So müssen die Länder und Kommunen nun ihre Luftreinhaltepläne überarbeiten. Über die Details der Fahrverbote wird wohl lange gerungen werden. So bedarf es vieler Ausnahmen etwa für Krankentransporte, Behördenfahrzeuge oder Handwerker. Zum anderen aber muss die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet sein, damit diese auch möglichen Klagen von Dieselfahrern standhält. Übergangsfristen sind wahrscheinlich. Bevor wirklich etwas passiert, dürften viele Monate, wenn nicht gar noch Jahre ins Land ziehen. In Stuttgart sollen nach dem Willen der Richter Euro-5-Diesel etwa nicht vor 1. September 2019 ausgeschlossen werden. Möglich ist auch, dass sich der Bund doch noch bewegt und eine einheitliche Regelung erlässt.