Künftig kann beim Kraftfahrt-Bundesamt eine allgemeine Betriebserlaubnis für typgleiche autonome Autos beantragt werden. Danach kann sich der Interessent um die Betriebsgenehmigung für einen geographisch umgrenzten Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland bemühen. Abschließend folgt die eigentliche Straßenzulassung mit amtlichem Kennzeichen, Fahrzeugpapieren sowie Versicherungspflicht.
Bislang konnten autonome Fahrzeuge in Deutschland nur örtlich eng begrenzt bewegt werden. Zudem waren nur Geschwindigkeiten um die zehn Kilometer pro Stunde erlaubt und die Begleitung eines physisch anwesenden Sicherheitsfahrers vorgeschrieben.
Mit der neuen Verordnung lassen sich die Fahrzeuge nun bei praxistauglichen Geschwindigkeiten und im fließenden Straßenverkehr einsetzen. Zwar bleibt die Überwachung durch einen Menschen zu jeder Zeit Pflicht, das Fahrzeug darf nun aber beaufsichtigt werden. Das kann beispielsweise via Fernüberwachung aus einer Leitzentrale geschehen.
Auch die Fahrzeug-Sicherheitskontrolle vor Fahrtantritt wird vereinfacht und soll so für insgesamt geringere Kosten sorgen. Der Gesetzgeber schätzt, dass in den nächsten fünf Jahren 400 geographische Betriebsbereiche für autonome Fahrzeuge gemäß der neuen Verordnung beantragt werden.