Nach zähem Ringen hat sich die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg auf einen neuen Luftreinhalteplan geeinigt, der erstmals auch Fahrverbote enthält. Der Druck des Verwaltungsgerichts und die Androhung eines Zwangsgeldes waren notwendig, um die Parteien zu einer Lösung in der Frage zu bewegen, die Autofahrer im Südwesten seit Monaten bewegt.
Herausgekommen ist am Ende nicht viel mehr als ein fauler Kompromiss. Zum 1.1.2019 werden zunächst nur Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter nicht mehr in die Umweltzone Stuttgarts einfahren dürfen. Nach einem halben Jahr soll dann geprüft werden, ob die Stickoxidgrenzwerte bis zum Ende des Jahres voraussichtlich eingehalten werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, dann könnte das Fahrverbot zum 1.1.2020 auch auf Euro-5-Diesel ausgedehnt werden.
Ob diese Lösung den Anforderungen des Verwaltungsgerichts genügt, ist allerdings mehr als fraglich. Denn Richter Wolfgang Kern hatte nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe ausdrücklich gefordert, im Luftreinhalteplan müsse auch eine klare Aussage zu Euro-5-Fahrzeuge enthalten sein. Die aber will das Land erst dann treffen, wenn absehbar ist, dass die Schadstoffwerte zu langsam nach unten gehen. Wo genau hier die Grenze liegt, ist übrigens noch nicht definiert.