Bei Daimler dürfte das Urteil des Landgerichts Stuttgart im Streit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Genugtuung hervorrufen. Seit Monaten steht der Konzern wegen seiner Dieselfahrzeuge, die auf der Straße oft deutlich mehr Stickoxide in die Luft blasen als auf dem Prüfstand, in der Kritik. Zumal das Unternehmen ausgerechnet diese Autos als besonders sauber beworben hat. In den USA laufen aus diesem Grund Sammelklagen gegen Daimler, die amerikanische Justizbehörde hat eine interne Untersuchung zur Abgasnachbehandlung angemahnt, und die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug und strafbarer Werbung. In diesen Zeiten sind positive Schlagzeilen zum Diesel höchst willkommen.
Daimler-Sieg ohne Glanz
Doch es ist ein Sieg ohne Glanz, denn das Gericht macht es sich mit seiner Argumentation allzu leicht. Im Tenor des Urteils heißt es lediglich, die in der Werbung behauptete maximale Reduzierung der Emissionen durch die Blue-Tec-Technologie beziehe sich nur auf die Fahrzeuge und Motoren des eigenen Unternehmens. Inwieweit es bessere Systeme bei anderen Herstellern gegeben habe, sei daher nicht von Belang. Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Da dürfte ein Verbraucher beim Lesen der Werbung viel eher davon ausgehen, ein auch im Vergleich mit anderen Marken sauberes Auto zu erwerben.
Wenig schmeichelhaft ist für Daimler auch die Schlussfolgerung aus diesem Urteil, die die DUH in diesem Fall zu Recht zieht. Denn letztlich hieße das: Die beanstandete C-Klasse 220 CDI, die laut Tests auf der Straße den erlaubten Grenzwert für Euro-6-Fahrzeuge um ein Vielfaches überschreitet, hatte aus Sicht der Daimler-Ingenieure die zu diesem Zeitpunkt ausgereifteste Abgasreinigung an Bord – während etwa ein ebenfalls getesteter BMW 530d die Grenzwerte auch im Stadtverkehr problemlos einhalten konnte. Für ein Unternehmen, das mit dem Anspruch auftritt, das Beste oder nichts zu produzieren, kann diese Vorstellung kaum befriedigend sein.
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