Stuttgart. Daimler ruft im Streit um die Befristung der Verträge für Manager des Konzerns das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. "Wir sehen unseren vertraglichen Gestaltungsspielraum bei Führungskräften so eingeschränkt, dass wir die Fragen grundsätzlich klären wollen", sagte ein Daimler-Sprecher der Automobilwoche nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Demnach sei die Vereinbarung eines vorzeitigen Ruhestands trotz voller finanzieller Absicherung des Arbeitnehmers nicht mehr initiativ durch den Arbeitgeber möglich. Tangiert seien auch andere große Unternehmen. "Betroffen ist hiermit nicht nur das Modell von Daimler, sondern jede vergleichbare Regelung", bestätigte Sabine Schröter, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, der Automobilwoche.