Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Position von Autokäufern mit zwei aktuellen Urteilen gestärkt. Im ersten Fall (Az.: VIIIZR 240/15) ging es um einen gebrauchten Volvo, bei dem mehrfach das Kupplungspedal klemmte.
Als der Kunde dies in der Werkstatt reklamierte, trat bei der Probefahrt der berühmte Vorführeffekt auf, denn das Pedal funktionierte einwandfrei. Der Kunde wurde von der Werkstatt aufgefordert, wiederzukommen, falls das Problem erneut auftrete.
Die Karlsruher Richter werteten einen solchen Mangel allerdings als sicherheitsrelevant und daher nicht zumutbar. Ein verklemmtes Pedal steigere das Unfallrisiko erheblich. Nach Auffassung des BGH muss der Händler die Ursache eines solchen Mangels im Reklamationsfall sofort suchen und beheben.