Es hätte aus Sicht des Landes Baden-Württemberg so schön laufen können. Autohersteller wie Daimler kündigen ein für sie relativ günstiges Software-Update für ihre schmutzigen Diesel an, um die Stickoxide zu reduzieren. Die Nachrüstlösung ersetzt im Luftreinhalteplan die bisher angedachten Fahrverbote – und der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann kann sich anschließend auf die Schultern klopfen und vor dem Wahlvolk damit brüsten, Fahrverbote durch den Druck auf die Autoindustrie in letzter Sekunde doch noch abgewendet zu haben.
Doch daraus wird jetzt nichts. Denn Richter Wolfgang Kern vom Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seinem Urteil den Vertretern des Landes ihren Plan zur Luftreinhaltung geradezu um die Ohren gehauen. Die darin enthaltene Nachrüstlösung tauge nicht, weil sie laut einem Gutachten des Landes bis 2020 den Stickoxidausstoß am berüchtigten Neckartor nur um neun Prozent reduzieren könne – zu wenig und zu spät angesichts jahrelanger deutlicher Überschreitungen der Grenzwerte. Stattdessen machte er deutlich, dass der Gesundheitsschutz der Bürger vorgehe vor den Interessen der Autofahrer. Dieser sei nur durch flächendeckende und dauerhafte Fahrverbote zu Beginn des nächsten Jahres zu erreichen, die das Land auch ohne eine Blaue Plakette des Bundes durchsetzen könne.