Sollten sich die VW-Händler entscheiden, ihre Forderungen gegenüber dem Konzern vor Gericht zu bringen, müssten sie das nicht jeder einzeln machen, wie Uwe Brossette von der Kanzlei Osborne Clarke erklärt. Bereits auf der Jahrestagung der VW-Händler vergangene Woche hat er einen entsprechenden Ansatz vorgestellt, der insbesondere bei Kartellgeschädigten üblich ist, aber auch für Fluggäste, die nach Verspätungen Entschädigungsansprüche an Gesellschaften abtreten, statt sie selbst einzufordern.
"Anstelle der einzelnen Händler würde eine professionelle Klagegesellschaft die Ansprüche durchsetzen", erklärt er im Gespräch mit der Automobilwoche. "Die Händler müssten dafür ihre Ansprüche an diese abtreten und die nötigen Informationen und Unterlagen liefern." Die Gesellschaft würde die Ansprüche dann gebündelt einfordern und im Erfolgsfall das Ergebnis an die Händler verteilen.
"Eine solche Gesellschaft könnte vom Händlerverband gegründet werden oder auch beispielweise von einem Prozessfinanzierer", sagt Brossette. "Eines ist aber klar: VW kann sich nicht darauf verlassen, dass jeder Händler einzeln klagen müsste und es deswegen vielleicht nicht tut."