Der Kfz-Handel schöpft wieder Hoffnung auf eine vorzeitige Öffnung der Autohäuser ohne Einschränkungen. Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis die Einschränkungen für den Einzelhandel aufgehoben hat, dürfen nun im Saarland auch die Autohäuser wieder ohne Einschränkungen öffnen.
Ein Einzelhändler für IT-Technik mit einer Verkaufsfläche von 140 Quadratmetern hatte sich gegenüber anderen Läden als benachteiligt gesehen und geklagt. Die Vorgaben sahen vor, dass der Computerladen einen Kunden (plus eine weitere Person aus dem Hausstand) pro 40 Quadratmeter nach Terminvergabe empfangen darf. Bei Buchhandlungen und Blumenläden reicht dafür eine Verkaufsfläche von 15 Quadratmetern.
"Es bestünden erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen", schreibt das Oberverwaltungsgericht. "Wie bei zahlreichen anderen kleineren Einzelhandelsgeschäften mit speziellem Warensortiment drohe aufgrund der bisherigen Schließung und bei Fortdauer der wirtschaftlich mit deutlichen Einbußen verbundenen Öffnungsbeschränkung nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 Satz 7 VO-CP (Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, a.d.R.) ein erheblicher, mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden."