Der Staat fördert den Aufbau der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur mit viel Geld. Doch die Autohäuser gehen leer aus, sofern sie vom Automobilhersteller dazu verpflichtet werden. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) hat nun ein weiteres Mal negative Bescheide verschickt. Anfang des Jahres sind die Förderanträge zahlreicher Autohäuser abgelehnt worden, worauf diese Einspruch eingelegt hatten – erfolglos.
"Vertragswerkstätten mit einer herstellergeführten Vereinbarung zum Aufbau der Ladeinfrastruktur sind im Hinblick auf die Förderlandschaft gegenüber freien Werkstätten oder aber anderen Playern wie Einkaufszentren benachteiligt", so Christoph Haumann, Geschäftsführer Autohaus Trompeter, gegenüber der Automobilwoche. Der VW-Partner zählt zu den Betrieben, deren Einspruch jüngst abgelehnt wurde.
Die Ablehnung trifft aus Haumanns Sicht alle Markenpartner, denen Investitionen vorgeschrieben werden. Hätte der Hersteller die Vorgaben als Empfehlung ausgesprochen, so wäre eine staatliche Förderung möglich gewesen.
Denn Haumann baut neben der von Volkswagen vorgeschriebenen Standard-Variante einen Schnelllader. Dafür erhält er staatliche Unterstützung, nicht jedoch für die von Volkswagen vorgeschriebene Ladesäule.