Das Jahr 2023 startet mit einem Erfolg für Audi. Zumindest vor Gericht. Vor dem Landgericht München setzten sich die Ingolstädter jetzt in erster Instanz gegen den chinesischen Premium-Hersteller Nio durch. Audi hatte seinen Herausforderer im Elektro-Segment wegen der Modellbezeichnungen ES6, ES7 und ES8 verklagt, die aus Audi-Sicht zu sehr nach den eigenen Modellen S6, S7 und S8 klangen. Das sah jetzt auch das Landgericht so und gab der Klage des Premium-Herstellers recht. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft für den Geschäftsführer von Nio in Deutschland.
In einer Mitteilung vom Donnerstag schrieb die 1. Kammer für Handelssachen zu seiner Entscheidung: "Zwar weiche die angegriffene Gestaltung des beklagten Unternehmens durch den zusätzlichen Buchstaben 'E' im Zeichen der Beklagten schriftbildlich und klanglich merkbar von der klägerischen Marke 'S 6' und 'S 8' ab. Der zusätzliche Buchstabe 'E' sichere jedoch vorliegend keine hinreichende Unterscheidungskraft. Beide Marken würden zumindest in klanglicher Hinsicht gedanklich in Verbindung gebracht, was unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Klagemarke und bestehenden Warenidentität zu einer mittelbaren Verwechselungsgefahr führe."