Automobilwerbung in Corona-Zeiten: Gerade in Krisenzeiten ist ein Mindestmaß an Fairness und Lauterkeit im Wettbewerb erforderlich, um ein Funktionieren des Marktes zu gewährleisten, betont man bei der Münchener Wettbewerbszentrale.
Aufgrund der Corona-Situation und zum Teil massiven wirtschaftlichen Einschnitte für die Unternehmen verfolgt die Wettbewerbszentrale Rechtsverstöße im Wettbewerb seit Mitte März 2020 mit besonderem Augenmaß und spricht Abmahnungen nur in notwendigen Fällen aus.
Auch das Bundeskartellamt zeigt sich derzeit milder gestimmt und teilt auf seiner Webseite mit, angesichts der Corona-Maßnahmen in der Autoindustrie "derzeit von einer vertieften kartellrechtlichen Prüfung abzusehen".
Gegen schwerwiegende Rechtsverstöße im Wettbewerb wird die Wettbewerbszentrale aber wie gewohnt vorgehen. Insbesondere haben die Wettbewerbshüter hier Unternehmen im Blick, "die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung mit unlauteren Mitteln zu Absatzzwecken auszunutzen versuchen".