Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) hat sich an den Bundesrat gewandt und die geplanten Änderungen des Gewährleistungsrechts im Zuge der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie (RL (EU) 2019/771) kritisiert. Die Änderungen seien für den Kfz-Handel unverhältnismäßig nachteilig und untragbar, so der BVfK in einer Mitteilung.
Der BVfK will verhindern, dass der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf folgt. Er sieht vor, dass die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden soll. Zudem ermöglicht der Entwurf eine Trennung zwischen eigentlichem Kaufvertrag und besonderen Vereinbarungen auf einem zusätzlichen Dokument.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Verbandes, dass der Referentenentwurf darauf verzichtet, eine Rügefrist für Sachmängel-Reklamationen einzuführen. Dies wird von der zugrundliegenden EU-Richtlinie ermöglicht.
Höhere Gebrauchtwagenpreise erwartet
Wird der Referentenentwurf zum Gesetz rechnet der Händler-Verband mit steigenden Gebrauchtwagenpreisen. "Mit den verschärften Anforderungen an den Gebrauchtwagenhandel kann nur umgegangen werden, wenn die zusätzlichen erheblichen Kosten in die kaufmännische Kalkulation einbezogen werden", so der BVfK-Vorsitzende Ansgar Klein. Mit deutlicher Ausweitung der Unternehmerpflichten seien auch zehn bis 20 Prozent höhere Preise zu erwarten.
Klein geht davon aus, dass der Kfz-Handel künftig ältere und preiswerte Gebrauchtwagen nicht mehr anbietet. Die mit dem zunehmenden Fahrzeugalter steigenden Gewährleistungskosten würden zu so starken Preissteigerungen führen, dass sich dieses Marktsegment schließlich völlig in den Privatmarkt verlagern dürfte. Hier seien Verbraucher bekanntlich nicht durch Verbraucherrechte geschützt ist.
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