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Dienstag, 23. Februar 2021, 11.59 Uhr

Geplantes Lieferkettengesetz:
Maschinenbauer sind besorgt und verlangen Überarbeitung

Praxis- und Realitätsnähe sind für die Maschinenbauer wichtige Bestandteile des geplanten Lieferkettengesetzes. Genau dies sehen sie nun in Gefahr.

Maschinen im Autobau: Die Maschinenbauer sind mit den Entwicklungen rund ums Lieferkettengesetz nicht zufrieden. (Foto: dpa)
Maschinen im Autobau: Die Maschinenbauer sind mit den Entwicklungen rund ums Lieferkettengesetz nicht zufrieden. (Foto: dpa)

Deutschlands Maschinenbauer sehen die neue Diskussion innerhalb der Bundesregierung um das geplante Lieferkettengesetz mit Besorgnis. "Wir verfolgen mit Sorge, dass in der Debatte um das Lieferkettengesetz der praxis- und realitätsnähere Lösungsansatz von Bundeswirtschaftsminister Altmaier offenbar torpediert wird", sagte Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbandes (VDMA), laut Mitteilung. Ohne die Wirtschaft ins Boot zu holen, werde ein solches Gesetz seine gewünschte Wirkung verfehlen. Der Verband plädierte für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatten sich auf ein Gesetz geeinigt, das größere deutsche Unternehmen von 2023 an weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten verpflichten soll. Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum hatte vergangene Woche in einem Brief an das Arbeitsministerium kritisiert, der Referentenentwurf entspreche zumindest in zwei Punkten nicht den Vereinbarungen eines Spitzengesprächs.


Nachbesserungen verlangt

Nußbaum verlangte in dem Brief Nachbesserungen - etwa zur Frage, in welchen Fällen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGO) Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten vertreten können. Laut Referentenentwurf soll dies bei einer Verletzung von "überragend wichtigen Rechtspositionen" möglich sein. Das Wirtschaftsministerium will dies laut Schreiben des Staatssekretärs auf Gefahren für Leib und Leben eingegrenzt sehen. (dpa/gem)

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