Skoda muss seine Betriebsanleitungen umschreiben. Der tschechische Hersteller hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, nachdem die Wettbewerbszentrale wegen fehlender Angaben zu Motorölspezifikationen und wegen Verweise auf Fachbetriebe geklagt hatte.
Die Klage der Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Darmstadt (Az. 12 O 92/20) könne in der Hauptsache für erledigt erklärt werden, teilte die Wettbewerbszentrale mit. Ab Anfang August werde Skoda eine geänderte Betriebsanleitung in Verkehr bringen.
Die Wettbewerbszentrale begrüßt den Ausgang des Verfahrens. "Mit Abgabe der Unterlassungserklärung ist das Ziel erreicht, faire und lautere Marktbedingungen zugunsten der Mitbewerber und Autokäufer auch in diesem Fall wieder hergestellt zu haben", so Andreas Ottofülling, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale.
Betriebsanleitung muss Motorölspezifikation enthalten
Künftig muss Skoda in den Betriebsanleitungen wieder die Motorölspezifikationen angegeben. Zudem darf der Hersteller nicht mehr mit den Aussagen "Spezifikation: Die für Ihr Fahrzeug richtige Motorölspezifikation in einem Fachbetrieb erfragen" und "Wechseln: Das Öl von einem Fachbetrieb wechseln lassen" werben.
Seit Jahrzehnten ist es gelebte Praxis der Autohersteller, dass die Motorölspezifikationen angegeben werden (z. B. 5W-40 für einen Skoda Octavia III 1.5 TGI G-TEC mit 96 kW ab 2018). So kann der Fahrzeughalter ein entsprechendes Motoröl kaufen, um einen Ölwechsel selbst vorzunehmen, das Öl zum Wechsel mitzubringen oder der Werkstatt seiner Wahl mitzuteilen, welches Motoröl verwendet werden soll.
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