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Dienstag, 16. Februar 2021, 10.30 Uhr

"Höchst unseriös, bewusst wahrheitswidrig":
Kunde verklagt Tesla wegen unseriöser Verkaufspraktiken

Ein deutscher Tesla-Käufer verklagt den Elektroautobauer. Der Model-X-Käufer hatte vor dem Kauf explizit gefragt, ob ein Nachfolgemodell geplant sei. Dies verneinte Tesla. Wenige Monate später kam das Nachfolgemodell in den Verkauf.

Von Gerhard Mauerer
Tesla Model X: Der Käufer will sein Fahrzeug zurückgeben und das neue Modell haben. (Foto: Tesla)
Tesla Model X: Der Käufer will sein Fahrzeug zurückgeben und das neue Modell haben. (Foto: Tesla)

Ein Tesla-Käufer hat den US-Elektrobauer in Deutschland verklagt. Wie die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mitteilt, habe Tesla "unter Vorspiegelung falscher Tatsachen" ein Model X an den Kunden verkauft. Der Käufer hatte vor dem Kauf bei Tesla nachgefragt, ob bereits ein Nachfolgemodell geplant oder sogar schon vorbestellbar wäre. Tesla Germany verneinte die Frage laut der Kanzlei.

Der Kauf kam demnach Ende Oktober 2020 zustande. Knapp drei Monate später wurde das Nachfolgemodell des Model X auf der Tesla-Homepage angeboten. Die Anwälte lassen wissen: "Der Kläger hätte das veraltete Modell niemals bestellt, wenn er gewusst hätte, dass demnächst ein neues auf den Markt kommen wird."

In der Klage vor dem Landgericht Offenburg verlangt der Verbraucher nun von Tesla, das sein Model X zurückzunehmen und stattdessen das neue "Model X Plaid" auszuliefern. Befragt werden sollen unter anderem die Geschäftsführer von Tesla Germany sowie der CEO von Tesla, Elon Musk.


"Höchst unseriös"

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Vorgehensweise von Tesla als "höchst unseriös". Tesla habe "bewusst wahrheitswidrig informiert, damit sie das alte Modell noch verkaufen kann, bevor sich das neue auf dem Markt befindet". Für die Anwälte liegt es auf der Hand, dass Tesla Germany bereits Ende Oktober 2020 Bescheid gewusst haben muss, dass das neue Fahrzeug "Model X Plaid" demnächst auf dem Markt angeboten würde. Das amerikanische Mutterunternehmen müsse die deutsche Tochter informiert haben. Tesla habe den Kunden daher bewusst getäuscht.

Tesla sei womöglich nicht von sich aus verpflichtet gewesen, auf den Modellwechsel hinzuweisen. Im vorliegenden Fall bestehe jedoch die Besonderheit, dass der Kunde ausdrücklich nach dem neuen Modell nachgefragt hatte. "Hier wurde bewusst wahrheitswidrig eine falsche Tatsachenbehauptung gegenüber dem Kunden aufgestellt. Tesla wollte dadurch das eigene Gewinninteresse sichern. Dies ging zu Lasten des Verbrauchers. Dem Verbraucher ist durch diesen unseriösen Verkaufstrick ein Schaden entstanden. Denn hätte er gewusst, dass demnächst ein neues Modell erscheint, hätte er selbstverständlich mit dem Kauf abgewartet." Es liege eine vorvertragliche Pflichtverletzung vor.

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