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Dienstag, 26. Januar 2021, 14.15 Uhr

Abgasskandal:
BGH weist Ablehnungsgesuche gegen Richter zurück

Ein Richter hatte das "Zuschütten" des BGH im Abgasskandal beklagt. Der BGH entschied nun, dass diese und andere Aussagen die "Unvoreingenommenheit und Objektivität" des Richters nicht beeinträchtige.

Justitia: Der BGH stellt sich auf die Seite des Richters, der nach Auffassung der Kläger unpassende Aussagen getätigt hatte.  (Foto: Teka77/ iStock)
Justitia: Der BGH stellt sich auf die Seite des Richters, der nach Auffassung der Kläger unpassende Aussagen getätigt hatte. (Foto: Teka77/ iStock)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Diesel-Verfahren Ablehnungsgesuche gegen die Richter des zuständigen Senats zurückgewiesen. Es gebe "keinen Anlass, an der Unvoreingenommenheit und Objektivität der abgelehnten Richter zu zweifeln", heißt es in den Beschlüssen vom 9. Dezember, die am Dienstag veröffentlicht wurden. (Az. VI ZR 885/20 u.a.)

Die Kläger hatten jeweils an Äußerungen des Vorsitzenden Richters Stephan Seiters aus dem April 2020 Anstoß genommen. Dieser hatte gegenüber dem Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden geäußert, sein Senat habe seit Jahresanfang schon so viele Verfahrenseingänge, dass es "das durchschnittliche Jahrespensum eines BGH-Zivilsenats um das 1 1/2-fache übersteige". 80 Prozent seien Diesel-Sachen. Grundsatzentscheidungen sollten "so zügig wie möglich" getroffen werden. Der Senat sei "insoweit dankbar für jedes Verfahren, das von den Berufungsgerichten bis dahin zunächst zurückgestellt werden kann".

Daraufhin hatte der OLG-Präsident seine Amtskollegen an den anderen Oberlandesgerichten angeschrieben und angeregt, die betreffenden Senate "um Prüfung zu bitten, ob weitere Entscheidungen in Dieselverfahren zurückgestellt werden können". Ein "weiteres "Zuschütten" des BGH" diene nicht dem Rechtsstaat.


Aufforderung zur Verfahrensverzögerung?

Die Kläger und ihre Anwälte hatten Seiters' Äußerung als Aufforderung zur Verfahrensverzögerung beanstandet. Andere Verfahren, die sich auch für Grundsatzentscheidungen eigneten, würden zurückgehalten. Den Parteien könnten durch die unnötige Wartezeit Nachteile entstehen.

Diese Vorwürfe wies der kritisierte VI. Zivilsenat nun in einer anderen Besetzung mit unbeteiligten Richtern zurück. Es sei eine anerkannte Vorgehensweise, wichtige Rechtsfragen in einem Muster- oder Pilotverfahren auf prozessökonomische Weise zu klären.

Inzwischen haben die BGH-Richter mehrere Urteile verkündet, die einige der zentralen Fragen im Diesel-Skandal beantworten. Die nächsten Verhandlungen sind bereits terminiert. Um den VI. Zivilsenat zu entlasten, werden neu eingehende Diesel-Verfahren seit Herbst anderen Senaten zugeteilt. Im Moment springt der VII. Senat ein. (dpa-AFX/gem)

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