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Montag, 25. Januar 2021, 08.30 Uhr

"Ruinöser Wettbewerb für Bestandsinfrastruktur":
EnBW fürchtet Nachteile durch Ladesäulen-Förderung

Der Energiekonzern EnBW kritisiert die Pläne des Verkehrsministeriums zur Förderung von E-Auto-Ladesäulen. Sie hätten erhebliche negative Auswirkungen auf den bestehenden Markt und den zukünftigen Wettbewerb.

Ladesäule:
Ladesäule: "Ruinöser Wettbewerb für Bestandsinfrastruktur." (Foto: EnBW)

Der Energiekonzern EnBW kritisiert die Pläne des Bundesverkehrsministeriums zur Förderung von leistungsstarken Ladesäulen für Elektroautos. Diese Förderung gehe zulasten der Anbieter, die Schnellladepunkte bereits betrieben, argumentierte das Unternehmen.

"Bislang herrschte weitgehend Einigkeit, die Ladeinfrastruktur in Deutschland marktgetrieben auszubauen", heißt es in einem Schreiben des Konzerns an die Staatssekretäre Tamara Zieschang und Steffen Bilger, das der "Welt am Sonntag" vorliegt. Durch das geplante Schnellladegesetz aber befürchte man "als größter Betreiber von Schnellladeinfrastruktur in Deutschland erhebliche negative Auswirkungen auf den bestehenden Markt und den zukünftigen Wettbewerb".


"Ruinöser Wettbewerb"

Wenn die Bundesregierung ihre Förderung an Preisobergrenzen für Ladevorgänge koppele, führe das "zu einem ruinösen Wettbewerb für die Bestandsinfrastruktur". In der Folge würden geplante Standorte nicht mehr realisiert, "weil weder Kunden noch Einzelhandelspartnern höhere Preise als an den geförderten Standorten vermittelbar wären".

Das Verkehrsministerium hält die Befürchtungen für unbegründet. Das geplante Schnellladenetz solle gerade die vorhandenen lokalen Lücken im Schnellladebereich mit Blick auf Mittel- und Langstreckenfahrten schließen, teilt es auf Anfrage mit. Derzeit gebe es laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur deutschlandweit lediglich 798 Ladepunkte mit 150 Kilowatt Leistung oder mehr.

Der bisherige Bestand an Ladesäulen werde in die Bedarfsermittlung einbezogen. Konkurrenzsituationen würden so vermieden. "Sollte es dennoch vorkommen, dass nachweislich Bestandsbetreiber durch den Aufbau des Schnellladenetzes einen unfairen wirtschaftlichen Nachteil erleiden, soll im geplanten Schnellladegesetz die Möglichkeit der Entschädigung geregelt werden", führte das Ministerium aus. (dpa-AFX/os)

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