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Dienstag, 12. Januar 2021, 16.45 Uhr

Zur Kinderbetreuung im Lockdown:
VW gewährt Beschäftigten drei freie Tage

Volkswagen unterstützt seine Mitarbeiter im Lockdown durch drei freie Tage bei weiter laufendem Gehalt, um ihre Kinder betreuen zu können.

Volkswagen-Personalvorstand Gunnar Kilian: "Für viele berufstätige Eltern ist die Kinderbetreuung in Corona-Zeiten zu einer immens großen Herausforderung geworden." (Foto: Volkswagen)

Bei Volkswagen können sich Eltern zur Betreuung ihrer Kinder in der Corona-Krise für drei Tage bei weiter laufendem Gehalt freistellen lassen. Damit wolle man Mitarbeitern, die Probleme etwa mit Kita-Schließungen im zweiten Shutdown haben, "schnell und möglichst unbürokratisch unterstützen", sagte Personalvorstand Gunnar Kilian der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe dazu eine Sonderregelung, auf die sich Management und Betriebsrat geeinigt hätten. Das Angebot gilt für weit über 100.000 Belegschaftsmitglieder der VW-Kernmarke in Deutschland.

"Für viele berufstätige Eltern ist die Kinderbetreuung in Corona-Zeiten zu einer immens großen Herausforderung geworden", meinte der oberste VW-Personalchef. Die jüngsten Kontaktverschärfungen hätten die Lage nun nochmals komplizierter gemacht. "Wir wünschen uns, dass wir viele unserer Beschäftigten entlasten können", sagte Kilian. Das Unternehmen gehe damit "in Vorleistung, bis eine entsprechende Gesetzgebung vorliegt".

Seit dem Jahreswechsel hat die Debatte über Erleichterungen in der Kinderbetreuung zu Hause Fahrt aufgenommen - auch im Zusammenhang mit Problemen des Distanzunterrichts an den Schulen und Appellen aus der Politik zu mehr Homeoffice. Schwierigkeiten haben vor allem Eltern, die nun einerseits weiter am Arbeitsplatz erscheinen sollen oder müssen, deren Nachwuchs auf der anderen Seite aber wegen der Schließungen auch nicht durchgängig extern betreut werden kann.


Klarheit bei Kinderkrankentagen

Bei den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Familien inzwischen mehr Klarheit: Die Extra-Tage sollen nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden können, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag mit.

Laut einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf gilt das auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen. Das Kinderkrankengeld können demnach auch Eltern beantragen, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Beschlossen ist die gesetzliche Regelung aber noch nicht. (dpa/gem)

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