Die ausbleibende Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) stößt bei Händlern auf Kritik. Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) spricht von einem "skandalösen Wirrwarr um Angabepflichten zu Energieverbrauch und Emissionen bei Neuwagen".
Die spezifischen Verbrauchs- und CO2-Angaben werden seit 2018 nicht mehr nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus" (NEFZ), sondern nach dem aktuell gültigen weltweit harmonisierten "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" (WLTP) ermittelt. Dies muss in der Novellierung berücksichtig werden.
Auf Grundlage der Pkw-EnVKV sind die Händler verpflichtet, in der Werbung für Neuwagen über Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen zu informieren. Dies gilt auch für die Ausstellungsräume. Gerade kommt es immer wieder zu Abmahnungen, weil unter anderem die Deutsche Umwelthilfe kleine Verstöße sanktioniert.
Händler im Dilemma
Für Händler ist die Situation schwierig, sie seien in einem Dilemma, so der BVfK. Denn sie sind verpflichtet, die Verordnung in der zwar alten, jedoch noch gültigen Form zu beachten, bis die Nachfolgeverordnung in Kraft getreten ist.
Nun sollen die Händler sowohl NEFZ- als auch WLTP-Angaben machen. Das zuständige Wirtschaftsministerium empfiehlt den Händlern, für diese "zusätzlichen Informationen ein einheitliches und neutrales Format zu benutzen, das ab Anfang Januar 2021 neben dem Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe so angebracht werden soll, damit es nicht zur Verwirrung mit dem weiter geltenden Pkw-Label führen kann". Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Informationen im Ausstellungsraum und bei diversen Werbemitteln angegeben werden.
Der BVfK fürchtet, dass die Situation zu weiteren Abmahnungen führt: Für viele Händler sei eine Doppelkennzeichnung in der Praxis nicht nur unmöglich, sie trage auch nicht zur seitens des Gesetzgebers geforderten Transparenz und Vergleichbarkeit bei.
Verband fürchtet finanziellen Schaden durch Empfehlung des Ministeriums
"Möglicherweise dürfte der dann entstehende finanzielle Schaden durch Abmahnungen, Vertragsstrafen und Gerichtsverfahren sogar größer sein als wenn die Empfehlungen zur Übergangsregelung ignoriert und man sich weiter an der bestehenden Verordnung orientieren würde", fürchtet der Verband.
Statt einer Doppelkennzeichnung empfiehlt der BVfK die Werte weiter mit den NEFZ-Angaben auszuweisen und die Pflichtinformationen durch einen Zusatz ergänzen. Mit ihm sollen sie auf die ausbleibende Umsetzung der EU-Regeln hinweisen. Mit diesem Vorschlag hat sich der Verband an das Wirtschaftsministerium gewandt.
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