• Themenspezials
  • Datencenter
  • Jobs
  • ePaper
  • Nachrichten-App
  • Newsletter
  • Abo
  • Shop
  • Mediadaten
  • Kontakt
Logo automobilwoche
Automotive News:
  • Business Class
  • Nachrichten
  • Hersteller
  • Handel
  • Zulieferer
  • Showroom
  • IT
  • Karriere
  • Personalien
  • Veranstaltungen
  • Marktplatz
Automobilwoche Mediathek Logo
Die neuesten Aufzeichnungen:
Automobilwoche TALKS BUSINESS - Zukunft der Zulieferer:
Automobilwoche TALKS BUSINESS - Zukunft der Zulieferer: Optimistisch – aber auf Sicht: Optimistisch – aber auf Sicht
Optimistisch – aber auf Sicht
Webcast Automobilwoche TALKS BUSINESS:
Webcast Automobilwoche TALKS BUSINESS: Digitalisierung als Chance: Digitalisierung als Chance
Digitalisierung als Chance
Automobilwoche Talks Business: Thema E-Fuels:
Automobilwoche Talks Business: Thema E-Fuels: Eine Riesenchance für den Industriestandort Deutschland: Eine Riesenchance für den Industriestandort Deutschland
"Eine Riesenchance für den Industriestandort Deutschland"
Webseminar zum Thema Omnichannel-Vertrieb:
Webseminar zum Thema Omnichannel-Vertrieb: Die Autobranche hat noch Nachholbedarf: Die Autobranche hat noch Nachholbedarf
Die Autobranche hat noch Nachholbedarf
Weitere Aufzeichnungen in der MEDIATHEK

Die nächsten Live-Übertragungen:
Hier geht's zur Übersicht aller Webcasts
Business Class Logo
Fahrvorstellung Audi e-tron GT:
Der e-tron GT soll Audis elektrischer Leuchtturm werden
Neuvorstellung Volvo C40 Recharge:
Der C40 ist der erste Volvo einer neuen Art
Nach knappem Gewinn 2020:
Sixt legt Fokus auf Auto-Abos und USA
Fahrvorstellung BMW Vierer Cabrio:
Mit Stoffverdeck gegen den Corona-Blues
Business Class-Bestellung
Weitere aktuelle Meldungen
Mobile.de-Umfrage:
Deutsche wollen wieder in die Autohäuser gehen
Civey-Umfrage:
Kunden sehen VW als Top-Rivalen für Tesla
Wege aus dem Lockdown:
Wirtschaft ist für Corona-Schnell- und Selbsttests
Personalleiter Arne Meiswinkel:
VW will Tarifgespräche wieder aufnehmen
Chipentwickler:
Dialog Semiconductor legt deutlich zu
Audi rückt für VW nach:
Diess macht beim FC Bayern Platz für Duesmann
VW, Mercedes und Conti betroffen:
Warnstreiks der IG Metall haben begonnen
Tarifverhandlungen der Metaller:
Rund 60.000 Teilnehmer bei den ersten Warnstreiks
Newsletter-Bestellung
Aktuelle Bilder
Neue Mercedes C-Klasse
Diese Autos müssen in die Werkstatt
Audi E-Tron GT
Ford Mustang Mach-E
Modelloffensive bei Renault und Dacia
Wer kommt - wer geht?
Der Vorstand von Stellantis
Gewinner des Jahres 2020
Jobs in München
Freitag, 11. Dezember 2020, 09.30 Uhr

Daimler-Vorständin Jungo Brüngger:
"Klageindustrie auch in Deutschland"

Noch immer muss sich Daimler mit Tausenden von Diesel-Klagen herumschlagen. Zum Teil hätten Anwälte die Kunden überhaupt erst zu den Klagen bewegt, heißt es bei dem Autobauer. Eine BGH-Entscheidung lässt weiter auf sich warten, ebenso wie ein EuGH-Urteil zum Thermofenster.

Renata Jungo Brüngger: Die Leiterin des Vorstandsressorts Recht und Integrität bei Daimler würde eine höchstrichterliche Klärung der strittigen Fragen begrüßen. (Foto: Daimler)
Renata Jungo Brüngger: Die Leiterin des Vorstandsressorts Recht und Integrität bei Daimler würde eine höchstrichterliche Klärung der strittigen Fragen begrüßen. (Foto: Daimler)

Der Autobauer Daimler sieht angesichts der vielen Tausend Dieselklagen inzwischen auch in Deutschland eine Klageindustrie nach US-Vorbild am Werk. "Der Mandant sucht nicht mehr seinen Anwalt, sondern der Anwalt sucht seinen Mandanten", sagte die für Integrität und Recht zuständige Vorständin Renata Jungo Brüngger der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist durchaus ein attraktives Geschäftsmodell geworden für einige Kanzleien, die da sehr aktiv ihr Business betreiben." Natürlich gebe es unzufriedene Kunden, deren gutes Recht es sei, zu klagen - und das nehme man auch sehr ernst. Aber es gebe auch die andere Seite, Kanzleien, die das Ganze befeuerten, indem sie Kunden überhaupt erst dazu bewegten, zu klagen.

Nach Daimler-Angaben ist derzeit eine niedrige fünfstellige Zahl von Schadenersatzklagen gegen den Konzern in Deutschland anhängig. "Wir sind ganz klar der Ansicht, dass diese Klagen nicht gerechtfertigt sind. Darum verteidigen wir uns auch", sagte Jungo Brüngger. "95 Prozent der Fälle gewinnen wir, aber die Angelegenheit ist komplex. Man kann nicht alle Verfahren über einen Kamm scheren."

Am kommenden Montag hätte eigentlich der Bundesgerichtshof erstmals einen der Fälle in letzter Instanz verhandeln sollen. Der Kläger zog seine Revision aber kurzfristig zurück. Einen ähnlichen Fall, in dem die BGH-Verhandlung dann auch nicht zustande kam, hatte es schon im Oktober gegeben. Daimler betonte erneut, sich nicht mit dem Kläger verglichen zu haben. "Wir hätten eine Klärung durch den BGH in dieser Sache begrüßt", sagte Jungo Brüngger.

Seit 2016 verantwortet die 59-jährige Rechtsanwältin aus der Schweiz im Vorstand des Autobauers das Ressort Integrität und Recht, und seit Daimler mit Klagen und Verfahren im Zusammenhang mit der Dieselaffäre überschwemmt wird, gibt es allein dort reichlich abzuräumen.

In den USA konnten Jungo Brüngger und ihr Team im September einen - zumindest weitgehenden - Schlussstrich unter den Abgas-Streit mit Behörden und Autobesitzern ziehen. Die ausgehandelten Vergleiche kosten Daimler umgerechnet gut 1,9 Milliarden Euro. Dafür bleibt dem Konzern - anders als VW - viel weiterer Ärger erspart: kein Schuldeingeständnis, kein Rückkauf betroffener Autos und auch kein von den US-Behörden gestellter Aufpasser.

Eine Art Schlussstrich in Deutschland hingegen ist weiter nicht in Sicht. Warum der Kläger seine Revision zurückgezogen hat, ist unklar. Anfragen an seine Anwälte in Berlin blieben unbeantwortet.

Die Behörden halten die Funktionen in einer Vielzahl von Autos der Daimler-Kernmarke Mercedes-Benz für illegal. Der Konzern musste und muss deshalb Hunderttausende Fahrzeuge für ein Software-Update in die Werkstätten rufen. Er macht zwar mit, hält die Technik selbst aber für zulässig und hat Widersprüche gegen die Anordnungen eingelegt.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das in Karlsruhe hätte überprüft werden sollen, war aus Daimler-Sicht eine gute Vorlage. "Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" stehe dem Kläger ein Anspruch auf Schadenersatz zu, heißt es darin. Eine sittenwidrige Handlung konnten die Richter nicht erkennen - unabhängig davon, ob das "Thermofenster", das die Abgasreinigung je nach Temperatur herunterregelt, eine objektiv unzulässige Abschalteinrichtung darstelle oder nicht. Eine Frage im Übrigen, die zur endgültigen Beurteilung noch immer beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg liegt. Für das Auto, um das es beim BGH hätte gehen sollen, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt laut Daimler keinen Rückruf angeordnet.

Daimler selbst spricht von mehr als 4500 Entscheidungen zu seinen Gunsten auf Ebene der Landgerichte und weniger als 250 Niederlagen. Vor den Oberlandesgerichten habe es mehr als 190 Entscheidungen für und gerade einmal zwei gegen Daimler gegeben. Derzeit sei eine niedrige fünfstellige Zahl an Klagen anhängig. Zahlen zu Vergleichen nennt Daimler nicht, betont nur, sie änderten nichts an der Bilanz.

"Eine Entscheidung des BGH in der Sache hat üblicherweise Relevanz für ähnlich gelagerte Fälle. Wie weit das geht, hängt maßgeblich davon ab, was genau der BGH sagt", sagt Jungo Brüngger. Im jetzt abgesagten Fall geht Daimler davon aus, dass die Entscheidung für mehrere Tausend vergleichbare Fälle in Deutschland hätte Relevanz haben können.

Egal, wie sie am Ende ausfallen: Am Landgericht der Daimler-Heimat Stuttgart wäre man sehr froh über klärende Worte aus Karlsruhe. Seit Anfang 2019 sind allein dort rund 5350 Klagen gegen Daimler wegen des Vorwurfs einer unzulässigen Abschalteinrichtung eingegangen, wie eine Sprecherin sagt. Allein im November dieses Jahres waren es rund 630. Und die Ergebnisse fallen mal so und mal so aus, jedenfalls nicht einheitlich. "Wir müssen diese Verfahren schneller in die letzte Instanz bekommen", hatte Gerichtspräsident Andreas Singer im Sommer gesagt - und gehofft, dass das bei Daimler eher gelingt, als es bei VW der Fall war.

Nun wird es mindestens bis kommenden Frühjahr dauern. Der BGH hat für den 9. März einen Termin in einem weiteren Daimler-Fall angesetzt. (dpa/swi)

Lesen Sie auch:

Dieselaffäre: Daimler einigt sich in USA auf Vergleiche

Rückrufe bei Dieselfahrzeugen: Was Daimler heute besser weiß

Dieselaffäre: Auch Daimler droht noch ein Musterverfahren

Aus dem Datencenter:

CO2-Ausstoß in Deutschland bis November 2020

Email Twitter Facebook Xing Linkedin Pinterest Drucken
Crain Communications
  • Impressum / Disclaimer
  • AGB
  • Datenschutz
  • Weitere Crain-Publikationen
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Mediadaten

Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt © Crain Communications GmbH.
Unerlaubte Vervielfältigung ist untersagt. Alle Rechte beim Verlag.