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Dienstag, 01. Dezember 2020, 12.00 Uhr

Streit vor Arbeitsgericht:
Im Nebenjob bei Tönnies geputzt, von Zulieferer gekündigt

Ein Zulieferer aus Bielefeld kündigte Mitarbeitern, die im - nicht angegebenen - Nebenjob beim vom Coronavirus betroffenen Schlachtbetrieb Tönnies putzten. Ob dies so rechtmäßig war, muss nun ein Gericht klären.

Justitia: Das Arbeitsgericht in Bielefeld muss sich mit der Kündigung von Mitarbeitern eines Zulieferers befassen. (Foto: dpa)

Das Arbeitsgericht in Bielefeld muss sich nach der hohen Zahl von Corona-Infizierten beim Schlachtbetrieb Tönnies mit einer Reihe von Kündigungsschutzklagen beschäftigen. Nach Angaben des Direktors des Arbeitsgerichts, Joachim Klevemann, betreffen dabei mehrere Fälle mit Verhandlungen im Dezember einen Automobilzulieferer. Dessen Angestellte hatten im Nebenjob sonntags bei Tönnies die Werkshallen gereinigt - ohne ihren Hauptarbeitgeber darüber zu informieren. Als sie in Quarantäne mussten, fiel die Sache auf.

Ob ihre Entlassung rechtmäßig war, müssen jetzt die Richter entscheiden. Die ersten beiden Fälle werden am Mittwoch (9.00 und 12.00 Uhr) verhandelt. Am 17. Dezember stehen weitere Verfahren an.

Was war passiert? Mitte Juni hatten die Kläger an einem Sonntag (14. Juni) ihren letzten Arbeitseinsatz bei Tönnies. In der Folgewoche arbeiteten die Angestellten regulär bei ihrem Hauptarbeitgeber von Montags bis Freitags in der Spätschicht in Bielefeld. Anfang Mai war es bei Tönnies-Konkurrent Westfleisch in Coesfeld zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Der Schlachtbetrieb musste vorübergehend schließen. Bei Tönnies gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Infektionen. Aber dann: Am 16. Juni wurden, so das Arbeitsgericht, dort 128 Beschäftigte in einer Woche positiv getestet. Kurz darauf waren es bereits fast 700. Am 18. Juni schloss der Kreis Gütersloh Schulen und Kitas. Tönnies musste den Betrieb stoppen.


War die Kündigung rechtmäßig?

Am 19. Juni gab der Kreis häusliche Quarantäne für die Mitarbeiter vor, die sich auf dem Tönnies-Gelände in Rheda-Wiedenbrück aufgehalten hatten. Dies galt auch für die jetzt klagenden Arbeiter. Sie mussten ihre Spätschicht bei dem Autozulieferer für einen Corona-Test unterbrechen. An dieser Stelle flog ihre Nebentätigkeit auf. Einer der heutigen Kläger, so Klevemann, informierte das Unternehmen in Bielefeld.

Die Kläger wollten wieder zu ihren Schichten erscheinen. Das aber untersagte das Bielefelder Unternehmen und kündigte den Männern. Begründung: Eine mögliche Corona-Infektion hätte sich in dem Betrieb ausbreiten können und einen weitreichenden wirtschaftlichen Schaden zur Folge gehabt. Die Kollegen der Kläger seien gesundheitlich gefährdet gewesen. Das Unternehmen fühlte sich von seinen Arbeitern getäuscht.

Das Arbeitsgericht muss jetzt prüfen, ob die Kündigungen aus formalen Gründen unwirksam sind, weil die Firma eine Stellungnahmefrist des Betriebsrates nicht eingehalten hatte. Sollten die Kläger hier Recht bekommen, muss das Gericht prüfen, ob die Kläger ihre Pflichten verletzt haben, weil sie ihren Arbeitgeber über die Nebentätigkeit bei Tönnies nicht informiert hatten. (dpa-AFX/gem)

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