Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) regt eine Verlängerung der bis Jahresende befristeten Umsatzsteuersenkung an. ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz wandten sich ein einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Darin wiesen sie laut Mitteilung des ZDK "auf die positive Wirkung dieser Corona-bedingten Maßnahme insbesondere beim Absatz höherwertiger Güter an Privatkunden hin". Die vom Gesetzgeber bezweckte Wirkung drohe jedoch zu verpuffen, "wenn die Leistungserbringung nicht zeitnah zum Vertragsschluss, sondern absehbar erst nach dem Jahreswechsel erfolgen könne", heißt es in den Schreiben.
Genau dies bereite speziell dem Autohandel mit Neufahrzeugen "große Sorgen, wenn ein bereits im laufenden Jahr bestelltes Fahrzeug erst nach dem 31.12.2020 an den Kunden übergeben werden" könne. Denn weder der Händler noch der Kunde hätten Einfluss auf den Zeitpunkt der Auslieferung des gekauften Autos.
Wichtige Gründe für eine Auslieferung erst 2021 sind laut ZDK die langen Lieferzeiten, aber auch die "nach wie vor teilweise unbefriedigenden Situation in vielen Zulassungsstellen, zum Jahresende verschärft durch geschlossene Schalter oder eingeschränkten Öffnungszeiten".
ZDK schlägt Alternativen vor
Damit Privatkunden in solchen Fällen "noch in den Genuss des Steuervorteils kommen" können, schlägt der ZDK als Alternative einer generell verlängerten, befristeten Umsatzsteuersenkung vor, diese Absenkung auch dann anwenden zu können, wenn die Ware noch vor dem Stichtag des 1.1.2021 bestellt worden ist, aber erst in 2021 ausgeliefert werden kann. Ein weiterer Vorschlag des ZDK wäre die befristete Aussetzung der Anwendung von § 27 Abs. 1 S. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG), wodurch in 2020 geleistete Anzahlungen auch bei Leistungserbringung erst nach dem Jahreswechsel dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 16 Prozent unterworfen bleiben könnten. Laut dem ZDK sei dies auch europarechtlich möglich.
Sofern es bei den aktuellen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen bliebe, "würden sowohl dem mittelständisch geprägten Autohandel als auch dessen privaten Kunden die Vorteile der befristeten Umsatzsteuersenkung in weitem Maße vorenthalten", teilte der ZDK mit.
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