Die Opel-Händler haben ihre Ankündigung wahr gemacht und Klage gegen den Hersteller eingereicht. Die Klage gegen die Opel Automobile GmbH sei am Landgericht Frankfurt anhängig, teilte der Verband Deutscher Opel-Händler (VDOH) mit. Die Automobilwoche hatte zuerst über die bevorstehende Klage berichtet (siehe Automobilwoche 22/2020).
Im Mittelpunkt der Klage steht die Vergütung: Das Anfang des Jahres eingeführte Vergütungssystem, die sogenannte Commercial Policy, wollen die Händler prüfen lassen. Die Commercial Policy 2020 werde in der Klage beispielhaft für eine unzulässige Ausgestaltung angeführt. Dies werde wohl auch für das anstehende Vergütungssystem für das Kalenderjahr 2021 der Fall sein, so der VDOH.
Dabei sehen die Vertriebspartner einen Verstoß gegen Händlervertragsrecht und AGB-Recht sowie eine kartellrechtliche Behinderung.
Vergütungssystem verknüpft verschiedene Ziele
Laut VDOH richtet sich die Klage inhaltlich gegen die generelle Ausgestaltung des Vergütungssystems, seine Unkalkulierbarkeit und vor allem gegen die zahlreichen einseitigen Änderungsmöglichkeiten bis hin zum Eingriff in die Marge.
Es geht bei der gerichtlichen Überprüfung auch um die Frage, ob es einem Hersteller gestattet ist, die Einhaltung der durchschnittlichen CO2-Werte den Händlern über ein Vergütungssystem aufzubürden, oder ob dies vornehmlich eine Herstelleraufgabe ist.
Wie bei anderen PSA-Marken sind auch bei Opel die CO2-Ziele der Händler mit Volumen- und Elektrozielen verknüpft, sodass die Vergütung für das Erreichen der Volumenvorgaben vom Erreichen der CO2-Vorgaben abhängig ist.
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