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Montag, 23. November 2020, 13.30 Uhr

Ghosns U-Haft in Japan:
UN-Arbeitsgruppe wirft Japan "Freiheitsberaubung" vor

Die Untersuchungshaft von Ex-Autochef Carlos Ghosn in Japan war nach Auffassung einer UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen ein Verstoß gegen die Menschenrechte.

Carlos Ghosn: Er war unter filmreifenUmständen aus Japan geflohen. (Foto: Renault)

Eine UN-Arbeitsgruppe hat die Untersuchungshaft des früheren Chefs der Automobilgruppe Renault-Nissan-Mitsubishi, Carlos Ghosn, in Japan als "Freiheitsberaubung" bezeichnet. Damit seien mehrere Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt worden, geht aus der veröffentlichten Einschätzung der Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen hervor.

Ghosn war am 19. November 2018 in Tokio unter anderem wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Ghosn floh dann Ende Dezember unter dubiosen Umständen in einem Privatjet unter anderem über die Türkei nach Beirut. Er soll in einer Kiste versteckt gewesen sein, die am Flughafen als Gepäck für Musikinstrumente deklariert war und nicht durchleuchtet wurde. Der gebürtige Brasilianer hat neben der libanesischen auch die französische Staatsbürgerschaft. Ghosn hatte die Vorwürfe gegen ihn in Japan mehrmals zurückgewiesen.


Schlafentzug - Japan dementiert Vorwürfe

Ghosns Team habe unter anderem berichtet, der Manager sei ohne Anwalt verhört und teils in Einzelhaft gehalten worden. Ihm sei Ausgang aus der Zelle zeitweise verwehrt worden, und er sei durch permanente Lichtquellen am Schlaf gehindert worden. Die Regierung Japans wies Vorwürfe in einer Stellungnahme an die Arbeitsgruppe zurück. Ghosn sei im Einklang mit den japanischen Gesetzen behandelt worden, die die Menschenrechte respektierten. (dpa/gem)

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