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Mittwoch, 28. Oktober 2020, 12.00 Uhr

Noch einmal fünf Prozentpunkte mehr:
Umweltbundesamt hält EU-Klimaziel von 60 Prozent für machbar

Das Umweltbundesamt bringt in der Diskussion um ein neues EU-CO2-Ziel eine nochmals schärfere Zielmarke ins Spiel. Das Amt hält eine Reduzierung um 60 Prozent im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 für möglich - und nötig.

Auspuff an altem Auto: Das UBA hält 60 Prozent weniger CO2 für möglich. (Foto: gem)

Das Umweltbundesamt dringt auf eine schnelle Reform des CO2-Preises in der EU und mehr Klimaschutz im Verkehrs- und Gebäudebereich. Dann wäre es möglich, den Treibhausgas-Ausstoß der EU bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 zu senken, teilte die Behörde mit. Das wären nochmal fünf Prozentpunkte mehr, als die EU-Kommission bisher vorgeschlagen hat. Bis Ende des Jahres wollen sich die Mitgliedstaaten auf ein neues 2030-Ziel einigen, bisher gilt ein CO2-Minderungsziel von 40 Prozent. Was das neue Ziel ganz konkret für die Verpflichtungen der einzelnen Staaten bedeutet und wie es erreicht werden soll, ist noch offen.

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, sagte: "Wir haben es mit einer Situation zu tun, in der uns die Zeit wegläuft." Es müsse schnell und zielgerichtet gehandelt werden, um die globale Erwärmung noch auf unter zwei Grad zu begrenzen, wie es im Pariser Klimaabkommen vereinbart ist.


Emissions-Zertifikate verknappen

Zentral für mehr Klimaschutz in der EU wäre aus Sicht der deutschen Umweltbehörde, den Handel mit Verschmutzungsrechten, der bisher nur Energiewirtschaft und Teile der Industrie umfasst, zu reformieren - und unter anderem die Zahl der Emissions-Zertifikate stärker zu verknappen. Dieser Bereich könne und müsse den größten Anteil liefern. Unternehmen bräuchten aber schnell Planungssicherheit.

Für Bereiche wie Verkehr und Gebäude, vor allem Heizungen, wäre aus Sicht des Umweltbundes ein solcher EU-weiter Emissionshandel ebenfalls sinnvoll - wenn auch zunächst separat von dem der Energie. Einnahmen aus dem CO2-Preis, den Deutschland ab 2021 für Sprit, Heizöl und Erdgas auf nationaler Ebene einführt, könnten für klimafreundliche Investitionen genutzt werden, hieß es. Neben diesen marktwirtschaftlichen Instrumenten hält das Amt auch weitere rechtliche Vorgaben für notwendig, etwa verschärfte Vorschriften für Pkw- und Lkw-Flotten oder eine deutlich beschleunigte Sanierung des Gebäudebestands. (dpa-AFX/gem)

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