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Dienstag, 20. Oktober 2020, 10.15 Uhr

Automobilwoche Rechts-Rat:
Brüssel hat dem Handel bei der GVO zugehört

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse der Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) veröffentlicht – und die für den Handel relevanten Probleme richtig erkannt.

Von Christian Genzow
Christian Genzow, Rechtsanwalt aus Köln. (Foto: FGVW)

Mit dem Auslaufen der Kfz-GVO 1400/2002 fiel auch der Selektivvertrieb von Neuwagen unter die allgemeine Vertikal-GVO. Diese endet am 31. Mai 2022. Bereits im Frühjahr 2019 startete die EU-Kommission Konsultationen zur Bewertung der bestehenden GVO.

Die AECDR (Alliance of European Car Dealers and Repairers), in der der ZDK Mitglied ist, präsentierte die für den Autohandel maßgeblichen Problemfelder. Im November 2019 nahm die AECDR an einem Workshop der EU-Kommission teil, bei dem die für den Kfz-Handel maßgeblichen Themen erörtert wurden. Die Ergebnisse dieser Evaluierung hat die EU-Kommission nun auf 233 Seiten veröffentlicht. Fazit: Die Regelungen der GVO und ihrer Leitlinien sind nach wie vor für die Praxis des Autohandels von hoher Bedeutung und werden auch künftig benötigt. Allerdings haben der Onlinehandel und neue Player den Markt verändert. Dies führt zu neuen Problemstellungen, etwa im Bereich der Online-Marktplätze oder bei den sogenannten Bestpreisklauseln.


EU sieht Notwendigkeit der Anpassung

Die EU-Kommission sieht die Notwendigkeit zur Anpassung der GVO, weil die Bestimmungen teilweise nicht mehr dem heutigen Geschäftsfeld entsprechen oder Lücken aufweisen. Dabei betont die Kommission, dass eine unterschiedliche Auslegung der Vorschriften und Leitlinien, wie sie derzeit von Behörden und Gerichten erfolgt, künftig vermieden werden muss. Zudem solle der Digitalisierung deutlich stärker Rechnung getragen werden.

Der Bericht der Kommission vermittelt den Eindruck, dass sie die Probleme des Kfz-Handels durchaus erkannt hat und sie entsprechend berücksichtigen wird. Nun will man in Brüssel die bei der Evaluierung aufgetretenen Fragen umgehend untersuchen, um rechtzeitig vor dem 31. Mai 2022 die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

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