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Dienstag, 22. September 2020, 14.45 Uhr

EXKLUSIV – Freigabe des Bundeskartellamts:
Keine Einwände gegen Verkauf des Smart-Werks

Das Bundeskartellamt hat nach einer Prüfung keine Einwände gegen den Verkauf des Smart-Werks im französischen Hambach an den englischen Fahrzeugproduzenten Ineos Automotive. Doch der Deal ist noch nicht in trockenen Tüchern.

Von Michael Gerster
Smart-Werk in Hambach: Zumindest aus Sicht des Bundeskartellamts steht einem Verkauf nichts mehr im Wege. (Foto: Daimler)
Smart-Werk in Hambach: Zumindest aus Sicht des Bundeskartellamts steht einem Verkauf nichts mehr im Wege. (Foto: Daimler)

Meist steht die Freigabe durch das Bundeskartellamt ganz am Ende eines Vertragsabschlusses. Doch beim geplanten Verkauf des Smart-Werks in Hambach an den englischen Fahrzeugproduzenten Ineos Automotive ist das anders. Zwar hat das Bundeskartellamt nach einer vierwöchigen Prüfung am 21. September Ineos eine Freigabe für den "Er­werb sämt­li­cher An­tei­le an und der al­lei­ni­gen Kon­trol­le über SMART Fran­ce S.A.S., Frank­reich" erteilt, wie ein Sprecher der Behörde der Automobilwoche bestätigte. Doch dies bedeutet in diesem Fall nicht etwa, dass der Deal in trockenen Tüchern ist.

Eine Daimler-Sprecherin sagte der Automobilwoche, dass die Verhandlungen über die Konditionen für die Belegschaft noch immer laufen. "Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn die Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern abgeschlossen sind", hieß es bereits vor einigen Wochen. Man befinde sich zudem im konstruktiven Dialog mit der Politik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ineos Automotive will den kantigen Geländewagen Grenadier bauen und ist dafür auf der Suche nach einer Fertigungsstätte. Das zum englischen Chemiekonzern Ineos gehörende Unternehmen hatte zuletzt betont, man sei zuversichtlich, dass die neue Heimat des Grenadier Frankreich werde. Zumindest das Kartellamt steht einem Abschluss nun nicht mehr im Weg.

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