• Themenspezials
  • Datencenter
  • Jobs
  • ePaper
  • Nachrichten-App
  • Newsletter
  • Abo
  • Shop
  • Mediadaten
  • Kontakt
Logo automobilwoche
Automotive News:
  • Business Class
  • Nachrichten
  • Hersteller
  • Handel
  • Zulieferer
  • Showroom
  • IT
  • Karriere
  • Personalien
  • Veranstaltungen
  • Marktplatz
Hier geht es zur Übersicht aller Webcasts
Aufzeichnungen:
Webcast "Automobilwoche TALKS BUSINESS":
Werkstatt der Zukunft – Hier geht es zum Video
Webcast "Automobilwoche TALKS BUSINESS":
Konzepte für das Gebrauchtwagengeschäft - hier geht es zum Video
Webcast "Automobilwoche TALKS BUSINESS":
Auto-Abo - Weg aus der Krise? - Hier geht es zum Video
Webcast "Automobilwoche TALKS BUSINESS":
Onlinevertrieb von Neuwagen - hier geht es zum Video

Die nächsten Live-Übertragungen:
Webcast mit Porsche, Siemens und FEV:
Ausweg grüne Kraftstoffe?
Aufzeichnungen:
Webseminar zum Thema Omnichannel-Vertrieb:
Die Autobranche hat noch Nachholbedarf
Hier geht es zum Video:
Web-Seminar "Stresstest für die Supply Chain"
Aufzeichnung der Talkrunden:
"Women in Motion" mit Top-Beteiligung
Hier geht es zum Video und zu den Präsentationen:
Web-Seminar "Car Data & Infrastruktur Plattform"
Business Class Logo
Mercedes EQA:
Elektro-Mercedes für Einsteiger
Neustrukturierung:
Autohaus Oppel nimmt Maserati dazu
EXKLUSIV - Martina Buchhauser nach Deutschland zurückgekehrt:
Einkaufschefin verlässt Volvo
Händler ohne Hilfe:
Hersteller schnüren kaum Maßnahmenpakete
Business Class-Bestellung
Weitere aktuelle Meldungen
Der große Mikrochip-Mangel:
Autoindustrie fehlt Nachschub
Aktuelle Umfrage ergibt:
Lichtblick? Industrie rechnet mit mehr Exporten
Weltweite Automärkte im Jahr 2020:
Rekord-Einbruch in Europa, China berappelt sich
Halbleiter-Engpässe:
Autobranche spricht mit Bundesregierung
"Keinen Schritt weitergebracht":
Keine Annäherung in Metall-Tarifrunde im Südwesten
ZDK hält Corona-Maßnahmen für nicht verhältnismäßig:
Reparieren ja, Verkaufen nein
Akf-Gurppe:
Bernhard Ismann ergänzt das Führungsteam
IG Metall und Arbeitgeber einer Meinung:
Metall-Tarifpartner gegen Industrie-Lockdown
Newsletter-Bestellung
Aktuelle Bilder
Modelloffensive bei Renault und Dacia
Ford Mustang Mach-E
VW ID.4
Diese Autos müssen in die Werkstatt
Mercedes Maybach S-Klasse
Wer kommt – wer geht?
Gewinner des Jahres 2020
Die besten Sprüche 2020
Jobs in München
Donnerstag, 30. Juli 2020, 11.30 Uhr

BGH-Dieselurteil:
VW schuldet Kunden Schadenersatz, aber keine Zinsen

Der Volkswagen-Konzern muss getäuschten Diesel-Kunden Schadenersatz bezahlen. Sogenannte Deliktszinsen werden dagegen nicht fällig. Vielfahrer könnten je nach Laufleistung ihres Autos leer ausgehen.

VW in Wolfsburg: Der Konzern schuldet getäuschten Dieselkunden Schadenersatz. (Foto: Volkswagen)

Volkswagen muss getäuschten Diesel-Käufern zwar Schadenersatz zahlen, aber keine sogenannten Deliktszinsen.

Die vom Abgasskandal betroffenen Kunden hätten im Austausch für den Kaufpreis ein voll nutzbares Fahrzeug erhalten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Das habe den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes kompensiert. (Az. VI ZR 354/19)

Deliktszinsen können fällig werden, wenn jemand einem anderen eine Sache oder Geld "entzieht". Klassischer Fall ist ein Diebstahl. Hier ging es um die Frage, ob VW erfolgreichen Diesel-Klägern zusätzlich zum Schadenersatz Zinsen auf das in das Auto gesteckte Geld schuldet.

Land- und Oberlandesgerichte hatten teils vierstellige Summen zugesprochen. Der Wolfsburger Autobauer schweigt zur gesamten Größenordnung. Aber der BGH-Anwalt des Konzerns hatte gesagt, wegen der großen Zahl an Verfahren gehe es um sehr viel Geld.


Vielfahrer könnten leer ausgehen

Diesel-Kläger, die mit ihrem Auto sehr viel gefahren sind, haben unter Umständen keinen Anspruch mehr auf den Schadenersatz von Volkswagen.

Es könne passieren, dass vom zu erstattenden Kaufpreis nach Anrechnung der zurückgelegten Kilometer nichts mehr übrig bleibe, entschied der BGH. Das sei zumutbar: Der finanzielle Schaden durch den Kauf sei in solchen Fällen durch die Nutzung des Autos bereits vollständig ausgeglichen.

Der Besitzer eines VW Passat geht zum Beispiel leer aus: Das Auto hat inzwischen rund 255.000 Kilometer auf dem Tacho. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte geschätzt, dass ein durchschnittlicher Passat nur 250.000 Kilometer schafft. Damit sei die Laufleistung ausgeschöpft. Der BGH bestätigte dieses Urteil.

Nach Auskunft von Volkswagen gibt es allerdings nur wenige vergleichbare Fälle. Besitzer älterer Autos hätten selten geklagt. (dpa/mer)

Lesen Sie auch:

Dividende gekürzt: VW-Konzern mit Milliardenverlust

Pandemie kostet Porsche Umsatz und Gewinn

Volkswagen reicht in Spitzelaffäre Strafanzeige ein

Aus dem Datencenter:

Entwicklung der Diesel-Pkw in Deutschland Januar 2018 bis Juni 2020

comments powered by Disqus
Crain Communications
  • Impressum / Disclaimer
  • AGB
  • Datenschutz
  • Weitere Crain-Publikationen
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Mediadaten

Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt © Crain Communications GmbH.
Unerlaubte Vervielfältigung ist untersagt. Alle Rechte beim Verlag.

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr über das Thema Datenschutz