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Freitag, 05. Juni 2020, 11.15 Uhr

Käufer fordert Schadenersatz:
Erste Diesel-Klage gegen Daimler im Herbst vor dem BGH

Die Schadenersatz-Klage eines Diesel-Käufers gegen Daimler wird Ende Oktober vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied zu den Klagen gegen Volkswagen.

Daimler muss sich im Herbst vor dem BGH mit der Schadenersatz-Klage eines Diesel-Kunden auseinandersetzen. (Foto: Daimler)

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt im Herbst zum ersten Mal über die Schadenersatz-Klage eines Diesel-Käufers gegen Daimler. Als Termin wurde der 27. Oktober angesetzt, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Ob an dem Tag auch schon das Urteil verkündet wird, ist offen.

Der Kläger hatte seinen Mercedes Anfang 2017 gebraucht gekauft. Das Auto hat einen Diesel-Motor der Baureihe OM 651. Bei diesem Fahrzeugtyp werden die Abgase zum Teil wieder im Motor verbrannt. Das verringert den Stickoxid-Ausstoß. Wie viele Abgase zurückgeführt werden, ist unterschiedlich und hängt unter anderem von der Außentemperatur ab.

Der Käufer hält die Technik für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Sie führe dazu, dass das Auto bei behördlichen Prüfungen Grenzwerte einhalte, die auf der Straße überschritten würden. Der Mann sieht sich getäuscht und will erreichen, dass Daimler das Auto zurücknimmt und ihm den Kaufpreis zum Teil erstattet. Der Stuttgarter Autobauer hält die Technik für zulässig; sie diene dem Schutz des Motors.


Unterschied zu Klagen gegen Volkswagen

Bisher hatte die Klage keinen Erfolg. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass Daimler beim Inverkehrbringen des Fahrzeugs nicht sittenwidrig gehandelt habe. Dabei komme es letztlich nicht darauf an, ob das sogenannte Thermofenster rechtmäßig sei. Auf jeden Fall könne nicht unterstellt werden, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein agiert hätten, eine illegale Abgastechnik zu verwenden. Die Gesetzeslage zur Zulässigkeit sei nicht eindeutig.

Damit unterscheiden sich die Daimler-Fälle in einem wichtigen Punkt von den Klagen gegen den Volkswagen-Konzern. Dort ist klar, dass die verwendete Technik nicht erlaubt war. Der BGH hatte deshalb am 25. Mai in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, dass VW Zehntausenden Klägern grundsätzlich Schadenersatz schuldet. (dpa/mer)

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