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Donnerstag, 28. Mai 2020, 09.15 Uhr

Lkw-Kartell:
Bahn und Bundeswehr fordern Millionen

In München beginnt der Prozess der Deutschen Bahn gegen das sogenannte Lkw-Kartell. Die klagende Bahn-Tochter vertritt unter anderem auch die Bundeswehr.

Lkw von MAN: Die Deutsche Bahn verklagt das sogenannte Lkw-Kartell auf Schadenersatz. (Foto: MAN)
Lkw von MAN: Die Deutsche Bahn verklagt das sogenannte Lkw-Kartell auf Schadenersatz. (Foto: MAN)

Die Deutsche Bahn, die Bundeswehr und rund 200 Speditionsunternehmen fordern von den größten europäischen Lastwagenherstellern 385 Millionen Euro Schadenersatz wegen angeblich überhöhter Preise. Das Landgericht München äußerte beim Prozessauftakt am Donnerstag aber Bedenken, ob die Klage begründet ist.

MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten sich ab 1997 jahrelang in einem Kartell ausgetauscht. Die EU-Kommission hatte den Lkw-Bauern fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, aber die Frage offen gelassen, ob den Käufern der Lastwagen ein Schaden entstand.


Deutsche Bahn als alleinige Klägerin

Für die jetzt verhandelte Klage hat die Deutsche Bahn eine Tochterfirma gegründet und als Inkassodienstleisterin registriert. Sie hat sich Schadenersatzansprüche nicht nur von Bahn-Tochtergesellschaften wie Schenker, sondern auch von Konkurrenten wie dem Logistikkonzern Kühne + Nagel, vielen anderen Transport- und Handelsunternehmen und der Bundeswehr abtreten lassen und tritt im Prozess jetzt als alleinige Klägerin auf. Das Gericht sieht die Gefahr, dass diese Bündelung von konzerneigenen und externen Ansprüchen zu Interessenkonflikten führt und damit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.

Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz erklärte, kaum begründete oder verjährte Ansprüchen könnten kombiniert werden mit wohlbegründeten. Für die Bahn könnte es sich lohnen, "viele Ansprüche reinzupacken".


"Wer hat wann was von wem genau zu welchem Preis gekauft oder gemietet"

Zudem sei ein Teil der Forderungen eher pauschal, sogar "Schätzvorgänge" seien dabei. Das Gericht müsse wissen, "wer hat wann was von wem genau zu welchem Preis gekauft oder gemietet". Das sei nicht immer klar, "schon gar nicht für die Bundeswehr". Bei der Klage geht es um rund 38.500 Fahrzeuge, vom Kleintransporter über Unimogs, Militärlastwagen mit Zusatzausrüstung bis zu Sattelschleppen und Flughafenbussen.

Die Bahn-Anwälte argumentierten, die Forderungen der Kläger seien weitgehend gleich. Sie hätten sich freiwillig zusammengetan, um ihr "Recht auf Schadenersatz" durchzusetzen. Aber "viele Nebelkerzen scheinen hier zu verfangen", sagte ein Kläger-Anwalt und bewertete die Ausführungen der Richterin als teilweise "erstaunlich".


Financialright-Klage scheiterte

Die Anwälte der Lkw-Hersteller stellten infrage, dass den Käufern der Fahrzeuge überhaupt ein Schaden entstanden sei. Zum anderen seien die Abtretungen von Ansprüchen an die Bahn-Tochter nichtig, sagten sie und verwiesen auf Parallelen zur mit Abstand größten Schadenersatz-Klage gegen die Kartellanten.

Die hatte das Landgericht München im Februar abgewiesen. Rund 3000 Speditionen und Transportunternehmen hatten ihre Forderungen an die Inkassofirma Financialright abgetreten, die dann als alleiniger Kläger aufgetreten war und samt Zinsen 867 Millionen Euro verlangt hatte. Diese Form des Masseninkassos ist nach dem Urteil der Münchner Kammer jedoch gesetzeswidrig; die Abtretung der Ansprüche sei nichtig. Financialright hat Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Prozess der DB gegen das Lkw-Kartell wird am 24. September fortgesetzt. (dpa/mer/fuh)

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