Weil es in Stuttgart weiterhin keine flächendeckenden Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel gibt, muss das Land Baden-Württemberg das vom Verwaltungsgericht verhängte Zwangsgeld von 25.000 Euro bezahlen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung zurück, wie er am Freitag mitteilte.
Es sei zudem nicht möglich, das Verfahren vorläufig ruhen zu lassen. Darum hatte das Land gebeten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Zwangsgeld erwirkt hatte, war aber dagegen.
Eine Beschwerde der DUH, mit der diese noch schärfere Maßnahmen bis hin zur Zwangshaft verlangt hatte, lehnten die Richter allerdings ebenfalls als unbegründet ab. Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar.
Autofahrer müssen sich nun wohl auf flächendeckende Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel in Stuttgart einstellen. Nach der erneuten Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof seien sie unvermeidbar, teilte das Verkehrsministerium am Freitag mit.
"Wir müssen jetzt Verkehrsverbote für Euro-5/V-Diesel-Fahrzeuge ab 1. Juli 2020 vorbereiten", sagte Amtschef Uwe Lahl. (dpa/mer)
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