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Dienstag, 12. Mai 2020, 08.30 Uhr

Dieselskandal:
Gericht will Zeugen zu VW-Meeting im Jahr 2006 hören

Die außerordentliche Kündigung eines VW-Managers aufgrund des Abgasskandals ist unwirksam. Im Kern geht es um die Frage, ab wann der Manager von den rechtswidrigen Abschalteinrichtungen wusste.

TDI-Motor von VW: Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals beschäftigt der Fall immer noch die Gerichte. (Foto: Volkswagen)
TDI-Motor von VW: Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals beschäftigt der Fall immer noch die Gerichte. (Foto: Volkswagen)

Im Kündigungsstreit zwischen Volkswagen und einem Ex-Manager nach dem Auffliegen des Dieselskandals will das Gericht Zeugen vernehmen. Die Beweisaufnahme soll Aufschluss über den Inhalt einer Gesprächsrunde im Jahr 2006 geben, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig am Montag mit. Die Richter wollen klären, ob der frühere Hauptabteilungsleiter für Dieselmotorenentwicklung frühzeitig Kenntnis vom Einsatz der problematischen Abgassoftware hatte.

Das Meeting vom 15. November 2006 ist Kernpunkt des Streits. Ab diesem Zeitpunkt hat der Manager aus VW-Sicht die Entwicklung unerlaubter Abgassoftware in den USA gebilligt und deren Verwendung nicht verhindert. An diesem Tag soll der Satz gefallen sein: "Lasst euch nicht erwischen." Bei einer Verhandlung im März gab der Kläger an, er könne sich an eine Teilnahme an dem Meeting nicht erinnern und habe unabhängig davon erst am 18. September 2015 aus den Medien von einer Rechtswidrigkeit erfahren.


Außerordentliche Kündigung unwirksam

VW hatte im September 2015 auf Druck von US-Umweltbehörden eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Durch sogenannte Abschalteinrichtungen ("Defeat Devices") wurden die Stickoxid-Messwerte auf dem Prüfstand nach unten frisiert. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte Volkswagen dem Manager im August 2018 gekündigt und eine Weiterbeschäftigung als unzumutbar erklärt. Genau das fordert der Kläger aber.

In der Verhandlung am 5. Oktober wird es um die ordentliche Kündigung gehen. In einem Teilurteil erklärte das Arbeitsgericht am Montag die außerordentliche Kündigung für unwirksam, weil sie aus Sicht Richter zu spät erfolgte. Auf der anderen Seite wies das Gericht Forderungen nach Bonuszahlungen und Schadenersatzansprüche unter anderem ab, weil VW zwischenzeitlich eine Zahlung geleistet habe. (dpa/swi)

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