Ein Untersuchungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen, was die geplatzte Pkw-Maut und die damit verbundene umstrittene Rolle von Andreas Scheuer (CSU) angeht. Jetzt wird der Bundesverkehrsminister durch ein Gutachten schwer belastet. Medienberichten zufolge soll eine Stellungnahme Scheuer gleich mehrere Rechtsverstöße vorwerfen. "Der Spiegel" und die "Süddeutsche Zeitung" zitieren aus dem Gutachten der Kanzlei Chatham, in dem es heißt, das Verkehrsministerium habe "in mehrfacher Hinsicht gegen das geltende Vergaberecht verstoßen."
Der Bund hatte 2018 Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut geschlossen, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Im Juni vergangenen Jahres kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Maut-Vorhaben, und der Bund kündigte die Verträge mit den beiden Betreiberfirmen Kapsch und CTS Eventim. Diese stellen nun Forderungen nach Entschädigungen in Höhe von 560 Millionen Euro.
Zweifel, ob gängige Standards eingehalten wurden
Es sei laut des Gutachtens zweifelhaft, ob das Vergabeverfahren überhaupt habe stattfinden dürfen, obwohl noch nicht europarechtlich über die Zulässigkeit der Pkw-Maut entschieden worden war. Des Weiteren werfen die Juristen den Berichten zufolge die Frage auf, ob bei dem Vergabeverfahren alle "gängigen Standards zur Gewährleistung eines wirksamen Preiswettbewerbs" beachtet wurden.
Als rechtlich unzulässig bewertet das Gutachten, dass das Bundesverkehrsministerium allein mit dem Konsortium aus Kapsch und CTS Eventim verhandelte. Weiter heißt es in dem Papier, dass Zweifel daran bestünden, dass alle Gespräche ordnungsgemäß protokolliert und aktenkundig gemacht worden seien.
Unterlagen teilweise unter Verschluss
Eine weitere Stellungnahme liegt laut der "Süddeutschen Zeitung" durch den Hamburger Rechtsprofessor Ulrich Hufeld vor. Dieser erklärt, dass für die Erhebung der Maut die nötige gesetzliche Ermächtigung nicht vorgelegen habe. Ausgaben ohne Deckung im Budget seien verfassungswidrig.
Das Ministerium hatte Vorwürfe, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, stets zurückgewiesen und dem Maut-Untersuchungsausschuss kürzlich noch weitere Unterlagen übergeben. Die Opposition beklagt jedoch, dass Teile der Unterlagen als schutzbedürftig gekennzeichnet wurden. Als Grund hierfür gab das Ministerium gesetzliche Vorschriften und die Wahrung der Interessen Dritter, wie etwa Betriebs- und Geschäftsdaten, an.
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