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Donnerstag, 28. November 2019, 10.45 Uhr

Für Dieselfahrer in Ludwigsburg:
Gericht legt Fahrverbote nahe

Eine weitere Stadt in Süddeutschland muss nach dem Willen des Gerichts seinen Luftreinhalteplan überarbeiten und Fahrverbote in Betracht ziehen, da sonst die Stickoxidgrenzwerte nicht eingehalten werden können.

Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte Fahrverbote in Ludwigsburg in Aussicht. Er sieht die Maßnahmen von Stadt und Land gegen Stickoxide als zu wenig ambitioniert an. (Foto: dpa)

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg müssen die Stadt Ludwigsburg und das Land Fahrverbote für Dieselfahrer ernsthaft in Betracht ziehen. Die Richter gaben am Donnerstag einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid statt. Der verbindliche EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. In Ludwigsburg lag der Jahresmittelwert 2018 an der Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm.

Der Luftreinhalteplan des Landes für die Stadt muss nach Maßgabe der Entscheidungsgründe des 10. Senats verändert werden. Diese werden im Dezember vorliegen. Ob der Stadt tatsächlich Fahrverbote auferlegt werden, wird sich erst dann herausstellen. Es gab unterschiedliche Interpretationen des Tenors des Gerichts.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sprach von "einem guten Tag für saubere Luft in Ludwigsburg". Er gehe von einem künftigen Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge bis zur Euronorm 5 aus. Überall dort in der Stadt, wo an Straßen der Grenzwert überschritten werde, müssten entweder streckenbezogene oder zonale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 eingerichtet werden. Während der Verhandlung war bekannt geworden, dass zumindest an drei anderen Straßen zu hohe Werte von bis zu 72 Mikrogramm gemessen wurden. "Bei solchen hohen Überschreitungen fehlt mir die Fantasie, wie man sie ohne Fahrverbote kurzfristig auf den Grenzwert drücken kann."

Hingegen halten Reschs Gegner im Rechtsstreit die DUH-Interpretation für verfrüht. So ist nach Überzeugung des Rechtsanwalts der Stadt Ludwigsburg, Felix Rauscher, völlig unklar, ob Dieselfahrverbote für Ludwigsburg eingeführt werden müssten. Der Luftreinhalteplan müsse zwar verändert werden - allerdings unter Achtung der noch unbekannten Rechtsauffassung des Gerichts. Es seien auch andere Maßnahmen außerhalb des Fahrverbotes denkbar. "Wir müssen die Entscheidungsgründe abwarten."


Kommune schlägt andere Maßnahmen vor

Der 10. Senat, der auch schon Reutlingen zu Fahrverboten für Dieselfahrer verdonnert hatte, sieht die Schritte von Stadt und Land gegen den Luftschadstoff in Ludwigsburg als zu wenig ambitioniert an. Deshalb könne es deren Prognosen zum schnellstmöglichen Erreichen des Grenzwertes von 40 Mikrogramm nicht folgen. Zum überarbeiteten Luftreinhalteplan gehörten keine Fahrverbote, hoben die Richter hervor (Az.: 10 S 2741/18). Im März hatte der VGH aufgrund einer DUH-Klage von der Stadt Reutlingen Fahrverbote verlangt.

Land und Stadt hatten auf bisherige Erfolge der Schadstoffminderung hingewiesen: einen Zehn-Monatsmittelwert 2019 von 44,8 Mikrogramm direkt an der Messstelle und von 39 Mikrogramm an einem 100 Meter langen Abschnitt der Friedrichstraße.

Zu den Maßnahmen für bessere Luft gehören nach Angaben von Land und Kommune ein Tempolimit an der Messstelle, ein Ausbau des Nahverkehrs, ausgeklügelte Verkehrsleittechnik und die natürliche Flottenerneuerung hin zu umweltfreundlichen Antrieben. Damit sei 2020 der Grenzwert einzuhalten.

Das reicht aus Sicht der Richter aber nicht aus. Fahrverbote hätten im Vergleich zu den aufgezählten Schritten eine sofortige Wirkung und könnten bei Erreichen des Grenzwertes wieder aufgehoben werden, hatte der Vorsitzende Richter Richard Rudisile am Dienstag in der mündlichen Verhandlung betont.


Revision ist möglich

Die Stadt teilte mit: "Erst wenn in diesem Urteil drinsteht, dass Dieselfahrverbote die einzigen Maßnahmen sind, um die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts zu erreichen, steht fest, dass das Gericht Dieselfahrverbote verlangt." Das wisse man derzeit aber nicht. Die Kommune befürchtet, dass sich der Diesel-Verkehr auf der hochbelasteten Friedrichstraße - der einzigen Ort-West-Verbindung - im Fall eines Fahrverbots durch die gesamte Innenstadt quälen werde.

Das Regierungspräsidium, das im Rechtsstreit das Land vertritt, teilte mit, es gebe Gespräche über Maßnahmen wie Tempo 30, neue Busspuren und eine Neuorganisation des Parkens.

Nach Angaben der DUH sind in Deutschland 11.900 vorzeitige Todesfälle auf das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid zurückzuführen. Resch sieht im Kampf gegen Luftschadstoffe auch eine soziale Frage. An den besonders belasteten Verkehrsachsen wohnten vor allem sozial schwache Menschen.

Von 38 DUH-Klagen seien bislang 15 erfolgreich gewesen. Diesel-Fahrverbote seien in Hamburg, Darmstadt, Berlin und Stuttgart umgesetzt worden - Mainz stehe kurz davor, und auch für Frankfurt sei er zuversichtlich, den Rechtsstreit zu gewinnen. Im Südwesten habe die DUH in acht Kommunen Klage eingereicht. Das Land lässt das VGH-Urteil gegen Reutlingen vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen. Auch im Fall Ludwigsburg ist eine Revision möglich. (dpa)

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