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Montag, 18. November 2019, 11.45 Uhr

Musterverfahren gegen VW:
Gericht will Vergleich anregen

Im Prozess der Dieselbesitzer gegen Volkswagen sieht der Richter die Chance auf eine Einigung. Die Streitparteien sind allerdings anderer Meinung - zumindest, solange eine bestimmte Bedingung noch nicht erfüllt ist.

Justitia: Das Gericht kann sich einen Vergleich zwischen VW und den Klägern vorstellen. (Foto: Teka77/ iStock)

Hunderttausende Dieselkunden dürfen auf eine schnellere Entscheidung im Musterprozess gegen Volkswagen hoffen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, Michael Neef, forderte am Montag den VW-Konzern auf, ernsthaft über Vergleichsverhandlungen nachzudenken. Bis Ende das Jahres sollen beide Partien mitteilen, ob grundsätzlich Gespräche über eine Einigung in Betracht kommen.

Damit nimmt die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) für rund 445.000 Dieselkunden, die von VW wegen manipulierter Abgaswerte Schadenersatz fordern, deutlich an Fahrt auf. Der Verbraucherzentralenverband bekräftigte seine Bereitschaft, zu verhandeln. Ein VW-Sprecher sagte: "Bisher ist ein Vergleich kaum vorstellbar." Wenn Klarheit darüber herrsche, wer Ansprüche erhebe, werde das Unternehmen aber genau schauen, ob Gespräche praktikabel seien.


Zahl der Kläger unklar

Tatsächlich steht die Zahl der beim Bundesamt für Justiz registrierten Verbraucher immer noch nicht fest. Es habe rund 445.000 Anmeldungen gegeben, teilte Richter Neef mit. Gleichzeitig lägen aber auch etwa 77.000 Rücknahmeerklärungen vor. Dabei könne es einzelne Erklärungen geben, in denen jeweils mehrere Tausend Verbraucher verzichten. Neef kündigte an, sich beim Bundesamt für eine schnelle Klärung einzusetzen. Beide Partien betonten, dass der komplette Registerauszug wesentlich für sinnvolle Gespräche sei.

Inhaltlich ging es auch am zweiten Verhandlungstag um den Unterschied zwischen vertraglichen Pflichtverletzungen und sogenannten deliktischen Pflichtverletzungen. In der ersten Kategorie blieb der Senat bei der Auffassung, dass Schadenersatz-Ansprüche schwierig sein dürften, weil die meisten Kunden ihren Kaufvertrag nicht mit dem Konzern, sondern mit einzelnen Händlern abgeschlossen hätten. Richter Neef bekräftige zudem seine Auffassung, dass klagende Kunden sich darauf einstellen müssten, dass bei einer Entschädigung die Nutzung des Autos verrechnet würde.


Keine Aussage zur sittenwidrigen Schädigung

Bei dem Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen gefälschter Diesel-Abgaswerte positionierte sich das Gericht noch nicht. Die Tatsache, dass Neef aber über zahlreiche OLG-Urteile zugunsten der Verbraucher referierte, deuteten die Kläger als Erfolg. Für einen möglichen dritten Verhandlungstermin wird die Senatsposition zu einem möglichen Betrug daher mit Spannung erwartet.

Im September 2015 hatte VW nach Prüfungen von Behörden in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. Viele Kunden fühlen sich geprellt und klagten entweder einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an. Im Erfolgsfall müssten letztere konkrete Ansprüche dann in eigenen Verfahren durchsetzen. (dpa/swi)

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