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Montag, 21. Oktober 2019, 15.00 Uhr

Zweite Instanz:
Münchner Diesel-Fahrer klagt gegen Stilllegung

Ein vom Abgasskandal betroffener Audi-Fahrer hat sich vor Gericht gegen die Stilllegung seines Fahrzeugs gewehrt. Das Verfahren geht vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Audi: Der Fahrer eines Dieselmodell mit manipulierter Abgasreinigung setzt sich gerichtlich gegen den Entzug der Typgenehmigung zur Wehr. (Foto: Audi)
Audi: Der Fahrer eines Dieselmodell mit manipulierter Abgasreinigung setzt sich gerichtlich gegen den Entzug der Typgenehmigung zur Wehr. (Foto: Audi)

Der Fahrer eines zehn Jahre alten Diesel-Audis mit 320.000 Kilometer Laufleistung hat sich am Montag in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Entfernung einer verbotenen Abgas-Software gewehrt. Die Entscheidung wird die erste im Hauptsache-Verfahren über die zwangsweise Stilllegung eines solchen Dieselautos sein und soll bis Mittwoch gefällt werden.

Wie der Senatsvorsitzende erklärte, hat der VW-Konzern auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamts rund 2,4 Millionen Autos mit überhöhten Abgaswerten zurückgerufen, um eine neue Motorsteuerung aufzuspielen. "Die allermeisten Fahrzeughalter haben dem auch Folge geleistet." Eine nicht bekannte Zahl von Autofahrern habe sich jedoch geweigert und gegen den darauf folgenden Entzug der Kfz-Zulassung geklagt.


Richter bezweifelt Kläger-Argumente

Einige Zulassungsbehörden hatten die Betriebserlaubnis sofort entzogen - hierzu gibt es schon einige Urteile erster und zweiter Instanz, meist gegen die Autobesitzer. Die Münchner Zulassungsstelle dagegen lässt die Autobesitzer bis zur rechtskräftigen Entscheidung erst mal weiterfahren. Deshalb geht es vor dem VGH jetzt um eine abschließende Entscheidung.

Der Audi-Fahrer und eine ebenfalls klagende VW-Fahrerin argumentieren, das Update könnte ihren Autos schaden und außerdem ihre Beweislage in Schadenersatzverfahren gegen VW verschlechtern. Der Senatsvorsitzende äußerte Zweifel: Ihm sei kein Verfahren bekannt, in dem dem Autobesitzern ein Update zum Nachteil ausgelegt worden sei. Das Verwaltungsgericht München hatte beide Klagen abgewiesen. (dpa/swi)

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