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Dienstag, 24. September 2019, 12.00 Uhr

Marktmanipulation im Abgasskandal:
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Volkswagen-Spitze

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, Vorstandschef Herbert Diess und den Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation angeklagt.

Volkswagen-Chef Herbert Diess: Angeklagt wegen Marktmanipulation. (Foto: Volkswagen)
 
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12. November 2019: Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde mit. (Foto: VW)
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Verschwiegene Milliardenrisiken, verspätete Information der Aktionäre - und dazu die drei gewichtigen Namen Herbert Diess, Hans Dieter Pötsch und Martin Winterkorn: Die Führungsspitze von Volkswagen ist wegen Marktmanipulation angeklagt.

Nach dem Willen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft sollen sich die Top-Manager vor Gericht verantworten. Die Anklage muss dafür aber noch vom Landgericht Braunschweig zugelassen werden. Konzernchef Diess, Aufsichtsratschef Pötsch und dem früheren Konzernchef Winterkorn wird vorgeworfen, Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die drohenden finanziellen Folgen des Diesel-Debakels ins Bild gesetzt zu haben. Das teilten die Staatsanwälte mit.

Die Ermittler hatten untersucht, ob die Führungskräfte früher als eingeräumt von konkreten Täuschungen bei Abgasdaten wussten. Laut Anklage soll dies der Fall gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft erklärte: "Den genannten - ehemaligen oder amtierenden - Vorstandsmitgliedern der Volkswagen AG wird vorgeworfen, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben."


"Bewusst von Ad-hoc-Mitteilung abgesehen"

Investoren verlangen Entschädigung für den damaligen Einbruch des Aktienkurses: Sie argumentieren, dass die VW-Spitze die Finanzwelt früher über die Risiken der Dieselkrise hätte benachrichtigen müssen. Dazu läuft auch ein Kapitalmarkt-Musterverfahren in Braunschweig.

Eine rechtzeitige sogenannte Ad-hoc-Mitteilung wäre nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwingend nötig gewesen. Denn neben "Schadensersatzforderungen aller Art" habe 2015 bereits ein Rückkauf aller betroffenen Dieselwagen auf dem US-Markt gedroht - allein hierdurch hätte VW demnach Zusatzkosten von rund 16 Milliarden Euro einkalkulieren müssen. Durch absehbare Strafzahlungen wären nach Überzeugung der Ermittler noch einmal etwa 19 Milliarden US-Dollar dazugekommen. Und die gefährdete Zulassung neuer Modelle 2016 hätte die Umsatzerwartungen mit weiteren 4 Milliarden Euro belasten müssen.

Den Angeschuldigten sei "aufgrund der sich aus der Brisanz der Thematik ergebenden erheblichen finanziellen Folgen bewusst gewesen, dass diese dem Kapitalmarkt mitzuteilen gewesen wäre", so die Staatsanwaltschaft. Sie hätten allerdings "jeder für sich bewusst und gewollt von der erforderlichen Ad-hoc-Meldung abgesehen", damit der Börsenkurs gehalten und Verluste vermieden werden konnten.


VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch: "Herr Pötsch hat sich nichts vorzuwerfen", meint sein Anwalt. (Foto: Volkswagen)

Pötsch-Anwalt: "Herr Pötsch hatte nichts zu verbergen"

Der Anwalt von Pötsch hält die Anklage wegen Marktmanipulation für nicht nachvollziehbar. "Anklagethese und -erhebung gegen Herrn Pötsch sind unbegründet", teilte Anwalt Norbert Scharfmit. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte erklärt, den 68-jährigen Chefkontrolleur und früheren VW-Finanzvorstand zusammen mit Vorstandschef Herbert Diess und Ex-Konzernchef Martin Winterkorn anzuklagen.

Scharf betonte: "Herr Pötsch hat sich nichts vorzuwerfen." Der Manager habe zwar bereits im Sommer 2015 - also vor dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals am 18. September - "mehrfach Berührung mit der US-Dieselproblematik" gehabt. Scharf erklärte jedoch: "Keine dieser Informationen hatte vor der Veröffentlichung der Notice of Violation (Bekanntmachung der Verstöße durch die US-Behörden) am 18.09.2015 Inhalt und Qualität, dass für ihn daraus eine kapitalmarktrechtliche Relevanz erkennbar war." Weder die vorsätzlichen Abgasmanipulationen noch die finanziellen Sanktionen der US-Behörden seien für den damaligen Finanzchef von VW "vorstellbar oder absehbar" gewesen.

Sein Mandant habe sich "in diesem Verfahren sehr früh und ohne Aktenzugang der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft gestellt", sagte Scharf. "Herr Pötsch hatte nichts zu verbergen."


Diess will im Amt bleiben

Auch die Verteidiger von Konzernchef Diess und seinem Vorgänger Martin Winterkorn haben die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen: Die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig sei vollkommen unverständlich, hieß es in einer Mitteilung der von Diess beauftragten Kanzlei Park. Weder die Fakten- noch die Rechtslage rechtfertigten den Vorwurf, Diess habe den Tatbestand einer strafbaren Marktmanipulation verwirklicht. Für ihn sei bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Abgasmanipulation durch die US-Behörden in keiner Weise absehbar, dass die Dieselaffäre Volkswagen zu finanziellen Konsequenzen in einer für den Kapitalmarkt relevanten Größenordnung führen könnte.

Verteidiger Tido Park sagte, die Anklage werde Diess in Bezug auf seine Verantwortung als Vorstandsvorsitzender nicht einschränken. "Er wird weiterhin mit vollem Engagement seine Aufgaben im Konzern wahrnehmen", sagte er.

Winterkorns Anwalt Felix Dörr wies die Vorwürfe gegen seinen Mandanten "mit aller Entschiedenheit" zurück. "Herr Prof. Dr. Winterkorn hatte keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw", erklärte der Jurist in Frankfurt. "Wesentliche Informationen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht."


VW-Vorständin Hiltrud Werner: Sie verweist auf die Unschuldsvermutung. (Foto: Volkswagen)

Werner: "Die Vorwürfe sind unbegründet."

Auch Volkswagen-Vorständin Hiltrud Werner hält die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig erhobenen Vorwürfe der Marktmanipulation für unbegründet.

Das Unternehmen habe den Sachverhalt akribisch mit internen und externen Experten untersucht, sagte die für das Ressort Recht und Integrität verantwortliche Werner. "Das Ergebnis ist eindeutig: "Die Vorwürfe sind unbegründet."

 

Volkswagen ist laut Werner weiterhin der festen Überzeugung, alle kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben. "Sollte es zu einem Prozess kommen, sind wir überzeugt davon, dass sämtliche Vorwürfe sich als haltlos erweisen werden", sagte sie.

Darüber hinaus gelte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.


Aufsichtsrat-Präsidium hält an Diess und Pötsch fest

Die Spitze des VW-Aufsichtsrats will trotz der Anklagen an Diess und Pötsch festhalten. Auch aus heutiger Sicht könne das Präsidium des Aufsichtsrates weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen, teilte der innere Zirkel des VW-Kontrollgremiums nach einer kurzfristig einberufenen Sitzung in Wolfsburg mit. "Aus diesem Grund soll die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden fortgesetzt werden", hieß es in der Erklärung.

Die erheblichen Kursverluste der VW-Aktien seien in der damaligen völlig unerwarteten Mitteilung der US-Behörden zur Abgasmanipulation begründet, teilte die Aufsichtsratsspitze mit. Der VW-Vorstand habe diese nicht vorhersehen können. Nach einer rechtlichen Beratung durch Anwälte sei vielmehr davon auszugehen gewesen, dass zunächst eine einvernehmliche Lösung mit den US-Behörden erarbeitet werden könne. Der Aufsichtsrat werde nun am Mittwoch zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen.


Martin Winterkorn: Er musste 2015 die Abgas-Manipulationen einräumen. (Foto: Volkswagen)

Diess kam im Sommer 2015 zu VW

Pötsch war Finanzvorstand des Volkswagen-Konzerns, als der damalige Vorstandschef Martin Winterkorn Abgas-Manipulationen an Motoren von Dieselautos in den Vereinigten Staaten einräumte. Das Ausmaß des Skandals wurde erst danach deutlich: Millionen Fahrzeuge weltweit waren betroffen, viele Besitzer von VW-Aktien mussten Kursverluste hinnehmen. Der heutige Vorstandschef Diess kam im Sommer 2015 in den Konzern und war zunächst nur Chef der Volkswagen-Kernmarke.

VW hatte nach Prüfungen von US-Umweltbehörden und -Forschern zugeben müssen, die Abgas-Software bestimmter Dieselmotoren so eingestellt zu haben, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Schadstofftests. Am 18. September 2015 wurden die Manipulationen bekannt - die Manager standen im Verdacht, trotz möglicher Hinweise lange vor diesem Datum nicht auf die drohenden finanziellen Risiken eingegangen zu sein. 


Anwalt: Langjährige Haftstrafen drohen

Alexander Voigt, Rechtsanwalt des Verbraucherportals rightnow.eu, das mehr als 11.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt, sagt: "Die Staatsanwaltschaft hat mehr als drei Jahre in der Sache ermittelt und in ihrer Erklärung exakte Daten genannt, ab wann die drei Funktionäre umfänglich über den Dieselskandal Bescheid wussten. Das lässt darauf schließen, dass der Staatsanwaltschaft diesbezüglich sehr eindeutige und belastbare Beweise vorliegen. Konkret soll es sich dabei unter anderem um Aussagen von ehemaligen VW-Mitarbeitern handeln. Den drei Managern droht nun eine Freiheitsstrafe von jeweils bis zu zehn Jahren. In ähnlichen Fällen mit einer deutlich geringeren Schadenshöhe wurden teilweise Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren verhängt."

Für Volkswagen könnte laut Voigt durch das Verfahren zudem ein Milliardenschaden entstehen: "Wenn die Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen, könnten Anleger auf der ganzen Welt Volkswagen auf Schadensersatz verklagen." (dpa/gem)

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