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Dienstag, 10. September 2019, 12.45 Uhr

Fahrzeugüberwachung:
KÜS fordert Zugang zu den Daten

Aus Sicherheitsgründen verschlüsseln einige Hersteller die nicht gesetzlich geregelten Informationen zum Fahrzeug, um den Zugriff Unberechtigter zu unterbinden. Die Sachverständigenorganisation KÜS will das nicht hinnehmen.

Von Bettina John
Das Hochsicherheitsrechenzentrum der KÜS ist gerüstet für die Datenflut. (Foto: KÜS)

Der zunehmende Einsatz moderner Fahrerassistenzsysteme und die Entwicklung hin zum automatisierten und vernetzten Fahren bedeutet für Kfz-Überwachungsorganisationen, dass sie für die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen Zugang zu den relevanten Daten haben müssen, um ihre Aufgabe im Sinne der Verkehrssicherheit für alle zu erfüllen. Darauf weist die KÜS (Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) hin.

Beim Einbau der ersten elektronischen Systeme in neuen Fahrzeugen in den 1980er und 1990er Jahren konnten nur die jeweiligen Hersteller Daten dieser Systeme pflegen und auslesen. Mit der Verschärfung der Abgasgrenzwerte wurden die Schnittstelle und die Datenformate normiert, so dass über die gesetzlich vorgeschriebene OBD (On Board Diagnostic)-Buchse relevante Werte auch bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der HU ausgelesen werden konnten.

Allerdings sind meistens nur diese Daten für die Überwacher lesbar, andere Informationen dagegen häufig herstellerspezifisch formatiert. Für sie ist dann eine spezielle Übersetzung notwendig, an der unter anderem auch die Sachverständigenorganisation KÜS arbeitet. Aus Gründen der Cyber-Security beginnen einige Hersteller, die nicht gesetzlich geregelten Informationen zu verschlüsseln, um den Zugriff auf die Schnittstelle und die Daten gegen den Zugriff Unberechtigter zu unterbinden – die dann beispielsweise den Motor während der Fahrt stoppen könnten.


Datenhoheit beim Fahrzeughalter

Die KÜS geht davon aus, dass alle Fahrzeughersteller ihre Daten verschlüsseln werden. Die KÜS fordert daher einen freien, uneingeschränkten Zugang zu allen Daten, die für die gesetzlich geregelten Fahrzeugprüfungen und deren Weiterentwicklung unabdingbar sind. Dies betreffe die Überwachungsinstitutionen, das Kfz-Gewerbe und nicht zuletzt die Verkehrsteilnehmer. "Die Datenhoheit muss beim Fahrzeughalter liegen", fordern die Sachverständigen, ein Datenmonopol der Hersteller sei kontraproduktiv, denn es enthalte allen mit dem Fahrzeug Befassten wichtige Daten vor.

Eine Anpassung der Daten durch die Hersteller ist mittlerweile auch ohne Werkstattaufenthalt möglich, mit dem Over-the-Air-Verfahren können Funktionen und Daten geändert werden, ohne dass der Halter oder andere davon etwas erfahren. Daher fordert die KÜS auch eine unabhängige Dokumentation und Überprüfung der aktuellen Softwareversionen und von Updatevorgängen.

"Wir sehen bei den sehr schnell voranschreitenden Technologien im Bereich des automatisierten Fahrens Handlungsbedarf", sagt KÜS-Geschäftsführer Peter Schuler. "Die Überprüfung der Fahrzeuge durch die Prüforganisationen muss möglich sein."

Ein Lösungsansatz für den Zugang zu Fahrzeugdaten ist aus Sicht der KÜS ein sogenanntes Trust-Center, in dem die Speicherung und Verwaltung über eine neutrale, von den Herstellern unabhängige Fahrzeugdatenplattform erfolgen. Diese soll von einer beliehenen, also hoheitlichen Stelle betrieben werden.

Gefordert wird zudem eine Zertifizierung des gesamten Weitergabeprozesses von Fahrzeugdaten, um sicherzustellen, dass ausschließlich Befugte Zugang zu den Daten der herstellerunabhängigen Fahrzeugdatenplattform bekommen. Ziel ist eine Standardisierung sowie die Verankerung in den internationalen Typgenehmigungsvorschriften von Fahrzeugen.

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