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Dienstag, 10. September 2019, 16.49 Uhr

VW-Abgasskandal:
Mit dem OLG Hamm verurteilt weiteres Gericht VW zu Schadenersatz

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Käuferin eines VW-Beetle im Zuge des Abgasskandals Schadenersatz zugesprochen.

In der Urteilsbegründung vom OLG Hamm heißt es:
In der Urteilsbegründung vom OLG Hamm heißt es: "Die Volkswagen AG habe durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der manipulierten Motorsteuerungssoftware ihre Kundin getäuscht." (Foto: Teka77/ iStock)

Mit dem Oberlandesgericht Hamm hat ein weiteres Gericht den Volkswagen-Konzern zu Schadenersatz verurteilt. Der 13. Zivilsenat gab der Käuferin eines VW-Beetle am Dienstag recht, die sich durch manipulierte Abgaswerte an dem Fahrzeug durch den Autobauer getäuscht fühlte. Sie hatte das Auto im November 2016 bei einem VW-Vertragshändler in Bochum gekauft.

Die Klägerin aus Sarstedt in Niedersachsen könne wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von der Volkswagen AG den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung und die Freistellung der noch zahlenden Kreditraten gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, heißt es in der Urteilsbegründung, wie das OLG Hamm mitteilte. "Die Volkswagen AG habe durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der manipulierten Motorsteuerungssoftware ihre Kundin getäuscht." Das Oberlandesgericht Köln hatte bereits im Januar ein vergleichbares Urteil verkündet.


Viele Verfahren enden mit Vergleich

Seit 2015 sind am OLG Hamm knapp 3000 Berufungsverfahren im Abgasskandal gegen den VW-Konzern eingegangen. In vielen Fällen kam es nicht zu einem Urteil, weil sich Kläger und VW zuvor auf einen Vergleich einigen konnten. In der ersten Instanz an den Landgerichten sind noch tausende Verfahren anhängig. Das jetzt veröffentlichte Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Revision durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu (Az.: 13 U 149/18). (dpa-AFX/fuh)

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